Wasser: Gestaffelte Wasserpreise in Baden-Württemberg im Gespräch
Umweltministerin Thekla Walker will gestaffelte Wasserpreise: Wer viel verbraucht, soll mehr zahlen.
Was das für Verbraucher in Baden-Württemberg bedeuten könnte.
Wasser könnte für Vielverbraucher in Baden-Württemberg künftig teurer werden.
Gestaffelte Wasserpreise sollen nach Auffassung von Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) Anreize schaffen, sparsamer mit der Ressource umzugehen – und gewinnen angesichts zunehmender Trockenheit und sinkender Wasserverfügbarkeit an Bedeutung.
Walker sagte in Stuttgart: „Wir brauchen die Möglichkeit einer sozial gerechten Staffelung.
Der Grundbedarf an Wasser sollte günstiger sein als Luxusanwendungen wie Privatpools oder die Dauerberegnung eines englischen Rasens.“ Wer wenig verbrauche, sollte mit einem günstigeren Tarif belohnt werden. „Ein im Gegenzug höherer Preis für Mengen, die den durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch deutlich überschreiten, sorgt für einen Anreiz zum Sparen.
Oder für Investitionen etwa in Zisternen für Regenwassernutzung.
Die lohnen sich dann schnell.“ Koalition will Thema angehen Der Trinkwasserpreis im Südwesten setzt sich normalerweise aus einem Grundpreis und einem festen, mengenunabhängigen Preis je Kubikmeter bezogenem Trinkwasser zusammen.
Dies führe in Verbindung mit den allgemein niedrigen Wasserpreisen dazu, dass der Wasserpreis derzeit kaum Lenkungswirkung entfalte, teilte das Umweltministerium mit.
Die grün-schwarze Landesregierung will das Thema flexible Wasserpreise im neu eingerichteten Beirat „Strategie Sichere Wasserversorgung“ mit den Kommunen und Wasserversorgern behandeln.
Als Voraussetzungen für die Einführung eines mengengestaffelten Wasserpreises müsste zunächst eine Anpassung der kommunalen Wasser- bzw.
Gebührensatzungen erfolgen.
Durch eine Anpassung des kommunalen Abgabengesetzes sollte dies durch das Land explizit erlaubt werden.
Walker sagte: „Der Koalitionsvertrag setzt auf mehr Freiheit und Handlungsspielräume für Kommunen.“ Wo die Versorger mit dem Wissen vor Ort gestaffelte Preise für eine richtige Antwort auf drohenden Mangel hielten, sollten sie sie einführen dürfen.
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