Pressefreiheit: CNN und weitere Medien dürfen trotz Richterspruch nicht ins Weiße Haus
Den Sendern CNN , MS NOW und dem Nachrichtenportal Politico ist erneut der Zutritt zum Weißen Haus verweigert worden. Politico berichtete , einem seiner Reporter sei der Einlass auf das Gelände verweigert worden. Zudem habe der Secret Service seinen Presseausweis konfisziert. Auch MS NOW berichtete , seinen Reportern seien ihre Ausweise abgenommen worden.
Der Politico -Reporter sei nicht befugt, das Gelände zu betreten, könne jedoch möglicherweise über einen sogenannten Tagespass eintreten, hieß es von Politico laut einem Mitarbeiter des Secret Service. Solche Tagespässe vergibt das Weiße Haus an Medienvertreter, die nicht über einen sogenannten »Hard Pass« verfügen, der dauerhaften Zugang zu den Presseräumen im Weißen Haus gewährt.
CNN berichtete, einer Reporterin des Senders sowie einem Fotografen sei am Donnerstag gegen 6 Uhr morgens der Zutritt verwehrt worden. Einen Grund sei nicht genannt worden. Ein weiterer Reporter habe nach 6 Uhr jedoch das Gelände betreten können – warum, sei unklar.
Aus dem Weißen Haus gab es zunächst keine Stellungnahme zu den Vorfällen.
Zuvor hatte ein Bundesrichter das von US-Präsident Donald Trump verhängte Zugangsverbot für die drei Medien aufgehoben . Der Entzug der Presseausweise der betroffenen Journalisten sei ohne verfassungsrechtlich angemessenes Verfahren erfolgt, teilte Richter Timothy Kelly mit. Allgemeine Regel sei es, dass »Personen eine Benachrichtigung und die Möglichkeit zur Anhörung erhalten müssten, bevor ihnen die Regierung ein verfassungsrechtlich geschütztes Interesse entzieht«.
Kelly hob den Ausschluss der Medien daraufhin für zunächst 14 Tage auf. Solche Entscheidungen dienen in der Regel dazu, die alte Regelung zu wahren, bis ein Gericht den Fall eingehender geprüft hat.
Trump hatte am Freitag mitgeteilt, er wolle CNN, MS NOW und Politico keinen Einlass ins Weiße Haus mehr gewähren . Als Grund behauptete er, die Nachrichtenmedien würden Falschmeldungen verbreiten, nannte jedoch keinerlei Belege. Die Sender reichten daraufhin Klage ein und beriefen sich auf die verfassungsmäßig verbriefte Meinungs-, Rede- und Pressefreiheit.
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