Mecklenburg-Vorpommern: Das bedeutet die Fünf-Prozent-Hürde für die Landtagswahl
Auch bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern muss für den Einzug ins Parlament die Fünf-Prozent-Hürde übersprungen werden – so funktioniert sie.
Am 20.
September 2026 sind die Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen.
Mehrere Parteien treten dabei mit eigenen Listen an, doch längst nicht jede von ihnen schafft anschließend auch den Sprung ins Landesparlament.
Aktuelle Umfragen zeigen, dass es besonders bei der CDU (6 bis 7 Prozent) und dem BSW (3 bis 5 Prozent) eng werden könnte.
Verantwortlich dafür ist die sogenannte Fünf-Prozent-Hürde, die im Landeswahlgesetz von Mecklenburg-Vorpommern verankert ist.
Wie sich die Lage der Wahl entwickelt, können Sie fortlaufend in unserem Live-Blog verfolgen .
Was bedeutet die Fünf-Prozent-Hürde? Wer bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern wählen geht, verfügt über zwei Stimmen.
Die Erststimme entscheidet über den Direktkandidaten im jeweiligen Wahlkreis, während mit der Zweitstimme eine Partei unterstützt wird.
Die Fünf-Prozent-Hürde greift ausschließlich bei den Zweitstimmen: Nur Parteien, die mindestens fünf Prozent aller abgegebenen Stimmen erreichen, ziehen mit ihrer Liste in den Landtag ein.
Bleibt eine Partei unter dieser Marke, geht sie leer aus und erhält keine Landtagssitze.
Weshalb existiert diese Sperrklausel? Ziel der Regelung ist es, funktionsfähige Mehrheitsverhältnisse im Parlament zu sichern.
Indem sich die Sitzverteilung auf weniger, dafür größere Fraktionen konzentriert, soll verhindert werden, dass zahlreiche kleine Splittergruppen die parlamentarische Arbeit blockieren.
Die Ursprünge dieser Hürde liegen in den Lehren aus der Weimarer Republik (1918–1933): Weil damals unzählige Klein- und Splitterparteien im Reichstag saßen, war die Bildung tragfähiger Regierungsmehrheiten kaum möglich.
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