Bayern will Erbschaftsteuer selbst festsetzen: Karlsruhe verhandelt über Klage
Die Erbschaftsteuer ist überall in Deutschland gleich geregelt.
Ob stattdessen die Bundesländer ihre eigenen Regeln festsetzen sollten, prüfte das Bundesverfassungsgericht.
Auf Antrag Bayerns verhandelte es am Montag über die einheitlichen Steuersätze und Freibeträge, die momentan der Bund vorgibt.
Angesichts gestiegener Immobilienpreise vor allem im Süden hält die bayerische Landesregierung die Freibeträge für zu niedrig und die Steuern für zu hoch. (Az.
1 BvF 1/23) Beim Erben ist der Freibetrag, auf den keine Steuer bezahlt werden muss, in allen Regionen gleich hoch.
Für überlebende Ehepartner beträgt er eine halbe Million Euro, für Kinder 400.000 Euro.
Eine Ausnahme gilt für bis zum Todesfall selbst bewohnte Eigenheime, wenn nahe Angehörige sie selbst beziehen und zehn Jahre lang bewohnen - in solchen Fällen wird gar keine Erbschaftsteuer fällig.
Für weitere Verwandte wie Geschwister, Neffen oder Nichten gilt ein deutlich niedrigerer Freibetrag von 20.000 Euro.
Wie viele Steuern auf den Rest schlussendlich gezahlt werden müssen, hängt von der Höhe des Erbes und vom Verwandtschaftsgrad ab.
Der Steuersatz liegt zwischen sieben und 50 Prozent.
Das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer kommt den Bundesländern zugute.
In den vergangenen Jahren stieg es immer höher, wie Verfassungsrichterin Miriam Meßling beschrieb, die in dem Verfahren Berichterstatterin ist.
Im Jahr 2010 waren es insgesamt 4,6 Milliarden Euro, 2025 schon 21,4 Milliarden Euro.
Das Grundgesetz sieht vor, dass der Bund das Gesetzgebungsrecht hat, wenn das notwendig ist, um gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland herzustellen oder die Rechts- oder Wirtschaftseinheit zu bewahren.
5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.