Altersvorsorge: Rente beziehen und trotzdem arbeiten? So viel dürfen Sie dazuverdienen
Wer Rente erhält und trotzdem arbeiten will, bekommt inzwischen kaum noch Steine in den Weg gelegt – im Gegenteil.
Einiges gilt es dennoch zu beachten.
Viele Menschen möchten nach dem Eintritt in den Ruhestand weiterarbeiten.
Sei es aus Freude am Beruf, weil sie aktiv bleiben wollen oder schlicht, weil sie ihre finanzielle Situation verbessern möchten.
Ob das problemlos möglich ist, hängt allerdings davon ab, welche Rentenart bezogen wird.
Für Bezieher einer regulären Altersrente gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr.
Das bedeutet, die Rente wird durch einen zusätzlichen Verdienst nicht gekürzt oder gestrichen.
Allerdings bleibt das Einkommen nicht automatisch steuerfrei: Je nach Höhe des Zuverdienstes können Steuern und teilweise auch Sozialabgaben anfallen.
Seit dem 1.
Januar 2026 kommt für viele Altersrentner eine weitere Neuerung hinzu: Mit der sogenannten Aktivrente können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 2000 Euro steuerfrei zusätzlich verdient werden.
Zusammen mit dem Grundfreibetrag sind damit im Jahr 2026 insgesamt 36.348 Euro Einkommen steuerfrei möglich.
Arbeiten neben der Rente? Ist problemlos möglich Anders stellt sich die Situation bei der Erwerbsminderungsrente dar.
Hier gelten weiterhin Hinzuverdienstgrenzen, deren Höhe davon abhängt, ob eine volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt.
Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält, darf im Jahr 2026 höchstens 20.700 Euro hinzuverdienen.
5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.