Ex-BSWler: Bekommt der Landtag eine neue Gruppe?
Mehr Rechte, mehr Geld: Drei Ex-BSW-Abgeordnete wollen eine parlamentarische Gruppe bilden.
Doch die anderen Fraktionen sind skeptisch.
Die AfD legt sich bereits fest.
Die AfD legt sich fest, die anderen sind noch zurückhaltend: Fast drei Wochen nach der Abspaltung von drei Abgeordneten aus der damaligen BSW-Fraktion ist noch unklar, ob sie künftig eine parlamentarische Gruppe bilden können.
Nach dem Abgeordnetengesetz könne ein Zusammenschluss als Gruppe anerkannt werden, wenn keine politische Homogenität zu einer anderen im Landtag vertretenen Fraktion bestehe, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der Thüringer AfD-Fraktion, Wiebke Muhsal der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt.
Bei den drei Abgeordneten Stefan Wogawa, Dirk Hoffmeister und Roberto Kobelt (alle Deine Stimme zählt.) sehe die AfD-Fraktion diese Grundvoraussetzung gegenüber der Fraktion Thüringen.Gerecht nicht als gegeben an, erläuterte Muhsal. „Eine bloße organisatorische Abspaltung reicht dafür nicht.“ Weniger Rechte als Fraktionen Ab vier Abgeordneten, die sich zusammenschließen, erhalten diese dann einen Gruppenstatus.
Eine parlamentarische Gruppe hat ein Anrecht auf eine Geschäftsstelle und bekommt dafür Geld.
Sie hat zudem mehr Rechte im Parlament als fraktionslose Abgeordnete, aber weniger als eine Fraktion.
So hat eine Gruppe kein Vorschlagsrecht für einen Vize-Landtagspräsidenten.
Sie können auch keine Sondersitzung des Landtags verlangen.
Sie können auch keinen Antrag auf ein konstruktives Misstrauensvotum stellen.
Wollen drei Abgeordnete eine Gruppe bilden, muss der Landtag zustimmen.
Derzeit ist eine Abstimmung darüber im Oktober geplant.
Muhsal argumentierte, dass eine Gruppe nicht nur parlamentarische Rechte verschaffe, sondern in der dreiköpfigen Variante auch mindestens 39.000 Euro zusätzliche öffentliche Mittel im Monat erhalte. „Deshalb werden wir der Anerkennung nicht zustimmen“, sagte sie.
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