Früheres Bürgergeld: So viel Geld dürfen Sie bei der neuen Grundsicherung auf dem Konto haben
Wer die neue Grundsicherung erhält, muss nicht sein gesamtes Vermögen aufbrauchen.
Im ersten Jahr gelten besondere Regeln.
Was geschützt bleibt – und was nicht.
Die Grundsicherung soll den notwendigen Lebensunterhalt sichern.
Das heißt: Bevor sie in Anspruch genommen werden kann, muss für die regelmäßigen Ausgaben zunächst das eigene, verwertbare Vermögen eingesetzt werden.
Hierzu zähle alles „Hab und Gut“ im In- und Ausland, das bereits vor dem Leistungsbezug vorhanden wäre und in Geld messbar sei, so die Bundesagentur für Arbeit .
Was zählt als Vermögen? Zum Vermögen gehören etwa: Bargeld, Guthaben auf Anlagekonten, Spar- und Bausparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere wie Aktien- und Fondsanteile, Sachen wie Fahrzeuge oder Schmuck, Kapitallebensversicherungen, Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen sowie sonstige Rechte an Grundstücken.
Wie viel Vermögen darf ich bei der Grundsicherung haben? Im ersten Jahr des Bezugs des Grundsicherungsgeldes gilt eine sogenannte Karenzzeit.
Allerdings hat sich diese mit der Einführung der neuen Grundsicherung zum 1.
Juli 2026 verändert : Während sie zuvor auf sämtliches erhebliches Vermögen galt, gilt sie fortan nur noch für selbstgenutztes Wohneigentum.
Auch beträgt seither der Vermögensfreibetrag nicht mehr 15.000 Euro für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person.
Stattdessen ist er abhängig vom Lebensalter der jeweiligen Person und beträgt: bis zur Vollendung des 30.
Lebensjahres 5.000 Euro, ab dem 31.
Lebensjahr 10.000 Euro, ab dem 41.
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