Hausfriedensbruch: Weihnachtsbaum vor Kita: Urteil gegen Gärtner rechtskräftig
Ein Gärtner stellt vor einer Hamburger Kita heimlich einen Weihnachtsbaum auf.
Die Einrichtung will den Baum aber nicht und erstattet Anzeige.
Die Justiz hat nun ein abschließendes Urteil gefällt.
Bald drei Jahre nach dem heimlichen Aufstellen eines Weihnachtsbaums vor einer Hamburger Kita ist die Verurteilung eines Gärtners wegen Hausfriedensbruchs rechtskräftig.
Das Hanseatische Oberlandesgericht habe die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg verworfen, teilte eine Gerichtssprecherin mit.
Das Landgericht hatte den 55-Jährigen am 12.
März vergangenen Jahres im Berufungsverfahren zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 30 Euro auf Bewährung verurteilt.
Als Bewährungsauflage muss er zusätzlich 2.400 Euro an eine Einrichtung für Kinder zahlen.
Der Geschäftsführer eines Betriebs für Gartenpflanzen hatte 2023 in einer Dezembernacht auf dem umzäunten Gelände einer Kita im Hamburger Stadtteil Lokstedt heimlich einen großen Weihnachtsbaum aufgestellt und Geschenke darunter gelegt.
Die Kita stellte Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs .
Kita hatte sich gegen einen Baum entschieden Zuvor hatte sie den Eltern bereits erklärt, dass sich das Team gemeinsam mit den Kindern im Sinne der Religionsfreiheit gegen einen Weihnachtsbaum entschieden habe.
Dabei sollte es darum gehen, kein Kind und seinen Glauben auszuschließen.
Weihnachtliche Dekoration rund um die Festtage - wie Adventskalender, Kränze und eingezogene Wichtel - gebe es in der Kita dennoch, wie der Kitavorstand betonte.
In den zehn Jahren seit Bestehen hätten sich Team und Kinder erst dreimal für einen Weihnachtsbaum entschieden.
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