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Geld nach Phishing weg? - EuGH-Urteil stärkt Opfer von Banking-Betrug

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Geld nach Phishing weg? - EuGH-Urteil stärkt Opfer von Banking-Betrug

Wer beim Online-Banking auf Betrüger hereinfällt und Geld verliert, hat bessere Chancen auf eine schnelle Rückzahlung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Bankkunden gestärkt. Demnach darf eine Bank die sofortige Erstattung einer nicht autorisierten Zahlung nicht allein mit dem Vorwurf verweigern, der Kunde habe grob fahrlässig gehandelt. Fass mir den Artikel zusammen

Ausgangspunkt war ein Fall aus Polen. Eine Frau wollte über eine Online-Plattform einen Gegenstand verkaufen. Ein angeblicher Käufer schickte ihr einen Link zur Bestätigung. Dieser führte jedoch auf eine gefälschte Seite, die der Website ihrer Bank PKO BP ähnelte. Dort gab die Frau ihre Zugangsdaten ein. Der Betrüger erhielt zudem einen per SMS verschickten Bestätigungscode und überwies 3000 Złoty, umgerechnet rund 700 Euro, auf sein Konto.

Am nächsten Tag meldete die Kundin den Betrug ihrer Bank und der Polizei. Die Bank verweigerte die Erstattung wegen angeblich grober Fahrlässigkeit. Schließlich gelangte der Fall zum EuGH. Dieser entschied am 15. Oktober 2026 in der Rechtssache C-70/25 „Tukowiecka“ über die Auslegung des EU-Rechts. Über den konkreten Streit muss nun das zuständige polnische Gericht entscheiden. Was gilt als grobe Fahrlässigkeit beim Online-Banking

Der EuGH unterscheidet zwischen der sofortigen Rückzahlung und der Frage, wer den Schaden letztlich tragen muss. Bei einer nicht autorisierten Zahlung muss die Bank den Betrag grundsätzlich unverzüglich erstatten. Der Vorwurf grober Fahrlässigkeit allein reicht nicht aus, um das zunächst abzulehnen.

Grundlage ist die europäische Zahlungsdiensterichtlinie PSD2. Nach Angaben des Verbraucher-Portals „ Mimikama “ muss der Betrag spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags gutgeschrieben werden, nachdem die Bank von der nicht autorisierten Zahlung erfahren hat. Betroffene müssen den Betrug unverzüglich melden. Eine Ausnahme kann gelten, wenn die Bank begründet vermutet, dass der Kunde selbst betrügerisch gehandelt hat. Dann muss sie diesen Verdacht der zuständigen nationalen Behörde schriftlich mitteilen.

Die Entscheidung gilt nicht automatisch für jede betrügerisch ausgelöste Zahlung. Mimikama erklärt, dass es um Zahlungen geht, denen der Kontoinhaber nicht zugestimmt hat. Wer eine Überweisung selbst beauftragt und autorisiert, etwa aufgrund eines vermeintlich seriösen Anlageangebots, hat deshalb nicht automatisch Anspruch auf eine sofortige Erstattung. Maßgeblich ist, ob der Kontoinhaber der konkreten Zahlung zugestimmt hat. Der Unterschied zwischen Phishing und Anlagebetrug

Da der EuGH Vorgaben des EU-Rechts auslegt, ist die Entscheidung auch für vergleichbare Fälle in Deutschland und Österreich relevant.

Die schnelle Erstattung entscheidet noch nicht endgültig darüber, wer den Schaden trägt. Kann eine Bank nachweisen, dass ein Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine Pflichten verstoßen hat, kann sie anschließend „Ansprüche gegen ihn geltend machen“. Was sollte ich als Nächstes lesen?

Für Betrugsopfer bedeutet das: Der Vorwurf grober Fahrlässigkeit darf die erste Rückzahlung einer nicht autorisierten Zahlung nicht blockieren.

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