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Altersvorsorge: Wie das mit der "Frühstartrente" laufen soll

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Altersvorsorge: Wie das mit der "Frühstartrente" laufen soll

FAQ Altersvorsorge Wie das mit der "Frühstartrente" laufen soll Stand: 16.10.2026 • 05:00 Uhr

Der Entwurf für eine große Rentenreform liegt noch nicht vor, aber der Bundestag will heute über eine Maßnahme zur Alterssicherung entscheiden: die sogenannte Frühstartrente. Was sie beinhaltet und wer sie bekommt.

Nach dem Willen der Bundesregierung soll die sogenannte Frühstartrente ein Baustein sein, um die Altersvorsorge zukunftsfähig zu machen. Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben die Einführung dieses Instruments bereits vereinbart. Der Finanzausschuss beschloss einen entsprechenden Entwurf, der heute vom Bundestag verabschiedet werden soll. Auch der Bundesrat muss zustimmen.

Mit der sogenannten Frühstartrente soll die Altersvorsorge für junge Menschen gestärkt werden. Danach sollen Kinder ab sechs Jahren, die 2020 oder später geboren wurden und in Deutschland gemeldet sind, bis zur Volljährigkeit jeden Monat zehn Euro vom Staat erhalten. Das Geld wird am Kapitalmarkt angelegt.

Für das Konzept kam grundsätzliche Unterstützung aus Teilen der Opposition - aber auch Kritik. mehr

Eltern müssen dafür für ihr Kind bei einem Anbieter ihrer Wahl - etwa einer Fondsgesellschaft - einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag abschließen. Er ist auf den Namen des Kindes ausgestellt und funktioniert ähnlich wie ein einfacher Sparplan. Die Anspruchsprüfung läuft laut Bundesfinanzministerium digital über einen Datenabgleich mit dem Bundeszentralamt für Steuern anhand der Steuer-Identifikationsnummer des Kindes. Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich rückwirkend direkt auf den Vertrag.

Schließen Eltern keinen Vertrag ab, legt der Bund die zehn Euro monatlich in einem Sondervermögen an. Dieses wird von der Deutschen Bundesbank verwaltet. Nach einer Änderung durch den Finanzausschuss dürfen die Mittel nur in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds investiert werden. Die Anlage muss zum Ziel haben, langfristig ein möglichst hohes Altersvorsorgevermögen aufzubauen. Eine bestimmte Rendite wird nicht garantiert, der Bund gleicht eventuelle Verluste nicht aus.

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Ja, Eltern, Großeltern oder andere Förderer können den staatlichen Zuschuss durch eigene Beiträge ergänzen. Pro Kind können sie bis zu 6.840 Euro im Jahr oder 570 Euro im Monat dazu geben.

Ab dem 18. Lebensjahr kann das Altersvorsorgedepot bis zum Renteneintritt durch eigene Einzahlungen weiter bestückt werden. Alternativ kann auch in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag gewechselt werden. Damit soll ein Übergang von der Frühstartrente in die geförderte private Altersvorsorge ermöglicht werden.

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Das Finanzministerium hat in einer Modellrechnung das Potenzial bei einer angenommenen Rendite von sieben Prozent pro Jahr skizziert. Aus den staatlichen Einzahlungen würden demnach bis zum 18. Geburtstag etwa 2.200 Euro und bis zum 65. Lebensjahr etwa 53.000 Euro, wenn das Geld nach der Volljährigkeit weiter angelegt und nicht zusätzlich bespart wird.

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