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Kultur

Prozess in Hannover: Elon Musk klagt gegen das Land Niedersachsen

Stern ·
Prozess in Hannover: Elon Musk klagt gegen das Land Niedersachsen

Darf die Landesmedienanstalt Niedersachsens von Elon Musk und seiner Plattform X fordern, bestimmte Postings in Deutschland zu blockieren oder zu löschen? Es geht um eine Nazi-Parole.

Eine Formulierung auf der Plattform X, vormals Twitter, beschäftigt ab heute das Verwaltungsgericht Hannover: Elon Musks Unternehmen wehrt sich gerichtlich gegen die Anweisung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt, einen Nutzerbeitrag für den deutschen Markt zu sperren oder zu löschen. „Gegenstand des Verfahrens ist ein Beitrag eines Nutzers, der die Losung ‚Alles für Deutschland‘ enthielt“, so das Gericht in Hannover.

Verfasst wurde der Beitrag von dem ehemaligen Universitätsprofessor Stefan Homburg , 65.

Dieser ist bekannt für die Verbreitung von Verschwörungserzählungen.

Nach Angaben der „HAZ“ bezeichnete Homburg die nationalsozialistische Formulierung als „Allerweltssatz“.

Die Losung hat allerdings eine eindeutige historische Konnotation: Sie wurde im Dritten Reich von der SA als Propagandaspruch verwendet und war unter anderem auf deren Dolchen eingraviert.

Der Bundesgerichtshof befasste sich bereits 2025 mit der strafrechtlichen Bedeutung der Parole.

X soll Posting mit Nazi-Losung löschen Die Niedersächsische Landesmedienanstalt beanstandete Homburgs Beitrag und verpflichtete X, ihn in Deutschland zu sperren oder zu löschen.

Nach Auffassung der Behörde handelt es sich bei der verwendeten Losung um ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.

Deshalb sei der Beitrag unter anderem aufgrund von Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags unzulässig.

X will diese Entscheidung nicht akzeptieren.

Elon Musks Unternehmen argumentiert mit der Meinungsfreiheit: Entscheidend sei seiner Meinung nach der Zusammenhang, in dem eine Formulierung verwendet werde.

Die konkrete Nutzung der Losung müsse deshalb vom Schutz der Meinungsfreiheit erfasst sein und falle nicht zwangsläufig unter das strafrechtliche Verbot im Paragrafen 86a des Strafgesetzbuches, heißt es.

Elon Musk pocht auf Meinungsfreiheit Zudem geht es in dem Verfahren um eine grundsätzliche Frage: Darf eine deutsche Landesmedienanstalt eine Plattform dazu verpflichten, einen Beitrag zu entfernen – oder muss stattdessen derjenige zur Löschung aufgefordert werden, der den Inhalt veröffentlicht hat? Auch hier setzt X an.

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