Landgericht nennt Termine: Vier Angeklagte: Tränengas und Fixierungen vor Gericht
Der Fall beschäftigt Behörden seit Jahren.
In einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung soll es zu strafbaren Handlungen gekommen sein.
Jetzt gibt es einen ersten Verhandlungstermin.
Der Prozess um mutmaßliche Freiheitsberaubung von Bewohnern in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung in Bad Oeynhausen beginnt am 24.
September.
Das hat das Landgericht Bielefeld mitgeteilt.
Angeklagt sind drei Leitungskräfte im Alter zwischen 53 und 62 Jahren aus Hüllhorst und Bad Oeynhausen sowie ein heute 73 Jahre alter Arzt aus Jena.
Laut den Ermittlungen sollen die Angeklagten von 2014 bis Oktober 2019 Bewohnern einer Einrichtung der Diakonie in Bad Oeynhausen in zahlreichen Fällen die Freiheit entzogen und deren Gesundheit geschädigt haben.
Dabei sollen die Bewohner im eigenen Zimmer oder in einem speziellen Raum eingesperrt und fixiert worden sein.
Den Führungskräften wird in unterschiedlich hoher Zahl von Fällen vorgeworfen, die Maßnahmen bei den Mitarbeitern bei bestimmten Verhalten der Bewohner angeordnet zu haben.
Dem Arzt, einem Psychiater, wirft die Staatsanwaltschaft Beihilfe in 30 Fällen vor.
Außerdem geht es um gefährliche Körperverletzung, weil zu bestimmten Anlässen Tränengas versprüht wurde.
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