Mitbestimmung im Betrieb: Arbeitgeber: Mitwirkung von Betriebsräten auf den Prüfstand
Betriebsräte haben gesetzlich festgelegte Rechte, im Unternehmen mitzubestimmen.
Den Arbeitgebern geht vieles zu langsam, manches auch zu weit.
Sie dringen auf eine Reform.
Die Arbeitgeber wollen die Mitwirkung von Betriebsräten in bestimmten Fällen einschränken und beschleunigen, um in Krisen und beim Umbau von Unternehmen selbst freier handeln zu können. „Deutschland muss schneller, effizienter und weniger bürokratisch werden“, forderte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger.
Ziel ist eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes, das die Mitbestimmung von Arbeitnehmern in Unternehmen regelt.
Konkret fordert die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände unter anderem, „bestehende Mitbestimmungsrechte auf den Prüfstand zu stellen“.
Die Mitbestimmung bei „sozialen Angelegenheiten“ sei oft schleppend.
So würden notwendige Anpassungen wie die Einführung neuer Arbeitsmittel oder Regelungen zum Gesundheitsschutz „in gefährlicher Weise ausgebremst“, heißt es in einem BDA-Papier. „Einseitige Regelungsbefugnis“ Notwendig sei eine „einseitige Regelungsbefugnis“ für Arbeitgeber in besonders dringenden Fällen, heißt es weiter.
In solchen Eilfällen wollen sie auch ohne Zustimmung des Betriebsrats oder Spruch einer Einigungsstelle vorläufig allein entscheiden dürfen. „Wenn Aufträge verloren gehen, Digitalisierung verschleppt wird und Wettbewerbsfähigkeit schwindet, geht es am Ende auch um Beschäftigung“, sagte Dulger . „Für Unternehmen muss möglich werden, dringende Entscheidungen zu treffen, ohne erst einen Spruch der Einigungsstelle abwarten zu müssen.“ Klage über Verzögerungen Grundsätzlich hält das BDA-Papier fest: „Das Betriebsverfassungsgesetz muss konsequent auf Geschwindigkeit, Verlässlichkeit und Entscheidungsfähigkeit ausgerichtet werden.“ Dazu sollen für Mitwirkung und Einigungen Fristen gesetzt werden.
Derzeit könne „der Betriebsrat die Verhandlungen über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan erheblich verzögern und im Ergebnis zum Beispiel dringend erforderliche Restrukturierungen im Unternehmen blockieren“, monieren die Arbeitgeber.
Gemeint sind Fälle sogenannter Betriebsänderungen, also etwa Werksschließungen oder Entlassungen.
Lösungsansatz der Arbeitgeber: Gibt es binnen einer bestimmten Frist keine Einigung mit den Arbeitnehmern, wollen sie „rechtssicher“ allein entscheiden können.
Betriebsräte könnten nachträglich kontrollieren.
Nur noch wenige Betriebsräte Außerdem wünschen sie sich kleinere Betriebsräte, für die weniger Beschäftigte freigestellt werden müssten.
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