Schluss mit der 100-ml-Schikane! - Immer mehr Flughäfen lockern Handgepäck-Regeln
Viele Urlauber kennen das Ritual nur zu gut: Shampoo, Sonnencreme und Zahnpasta werden vor dem Abflug in winzige Fläschchen umgefüllt, anschließend wandert alles in einen transparenten Plastikbeutel. Doch mit diesem Handgepäck-Ärger könnte jetzt nach und nach Schluss sein. Den nächsten großen Schritt macht der Flughafen München: Ab 18. September fallen dort an den modernen CT-Scanner-Kontrollen die bisherigen Flüssigkeitsbeschränkungen.
Reisende dürfen dann deutlich größere Flüssigkeitsmengen mitführen, einzelne Behälter dürfen bis zu zwei Liter fassen. Auch Laptops, Tablets und Kameras müssen nicht mehr extra aus dem Handgepäck genommen werden. München ist damit Teil einer Entwicklung, die an immer mehr deutschen Flughäfen Fahrt aufnimmt.
Besonders weit sind Köln/Bonn und Nürnberg. Dort sind die Kontrollen bereits auf die neue Scanner-Technik umgestellt, sodass die bisherige 100-Milliliter-Grenze entfällt. Auch in Frankfurt profitieren viele Passagiere schon von den neuen Regeln. Vor allem im neuen Terminal 3 sowie in großen Teilen von Terminal 1 kommen CT-Scanner zum Einsatz. Allerdings gilt die Lockerung dort noch nicht flächendeckend. Je nach Terminal oder Kontrollbereich können weiterhin die alten Vorschriften greifen.
Ein ähnliches Bild zeigt sich am BER in Berlin. Einige Sicherheitsbereiche arbeiten bereits mit der neuen Technik, andere noch mit herkömmlichen Scannern. Deshalb raten die Verantwortlichen Reisenden weiterhin, vorsichtshalber nach der bekannten 100-ml-Regel zu packen.
Achtung, Urlauber – hier lauert eine Falle: Die neuen Regeln gelten nur dort, wo tatsächlich die modernen CT-Scanner im Einsatz sind. Wer auf seiner Reise noch einmal durch eine Sicherheitskontrolle muss, hat sich plötzlich wieder an die alten Flüssigkeitsvorschriften zu halten.
Haben Sie Fehler entdeckt? Möchten Sie etwas kritisieren? Dann schreiben Sie uns gerne!
5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.bild.de — der Inhalt gehört Bild.