Bundesverfassungsgericht: Firmenerben bevorzugt? Karlsruhe prüft Steuerprivilegien
Die Erbschaftsteuer muss reformiert werden – da ist sich die schwarz-rote Koalition einig. Über das „Wie“ wird noch gerungen.
Zunächst wartet man gespannt auf einen Richterspruch aus Karlsruhe.
Wer einen Betrieb oder Teile eines Unternehmens erbt, kann in Deutschland von umfangreichen Steuervorteilen profitieren.
In der Politik und Gesellschaft wird das teils scharf kritisiert.
Das Bundesverfassungsgericht soll nun klären: Sind diese Privilegien für Firmenerben mit dem Grundgesetz vereinbar? Am Dienstag verhandelte das Gericht dazu in Karlsruhe .
In dem Verfahren klagt ein Mann, der von seiner Tante geerbt hat – aber nur Privatvermögen und eben kein steuerlich begünstigtes Betriebsvermögen .
In seiner Verfassungsbeschwerde geht es um die Frage, ob er bei der Steuer im Vergleich zu Unternehmenserben verfassungswidrig benachteiligt wird.
Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
Ein Überblick zu den juristischen Knackpunkten und dem Stand der politischen Debatte: Wer zahlt bisher Erbschaftsteuer – und wie viel? Steuerpflichtig ist grundsätzlich jeder, der durch den Tod einer anderen Person Vermögen erhält.
Das kann Bargeld sein, ein Haus, eine Firma, Wertpapiere, Schmuck oder Unternehmensanteile.
Wie viel Erbschaftsteuer man zahlt, hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Erbes ab.
Die Steuersätze liegen zwischen 7 und 50 Prozent.
Je mehr man erbt und je entfernter man mit dem Gestorbenen verwandt ist, desto mehr Steuern muss man zahlen.
Jedes Jahr wechseln nach Schätzungen 200 bis 400 Milliarden Euro durch Erbschaften und Schenkungen in Deutschland den Besitzer.
5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.