Abgeordnetenhauswahl: Wahl zum Abgeordnetenhaus: Jugendliche dürfen mit abstimmen
Premiere in Berlin : Bei der Abgeordnetenhauswahl am 20. September dürfen zum ersten Mal Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Das war zuvor schon bei der Wahl zu den Bezirksverordnetenversammlungen und bei der Europawahl möglich. Bei der Wahl für das Landesparlament galt bisher ein Mindestaltalter von 18 Jahren.
Der Politikwissenschaftler Thorsten Faas von der Freien Universität Berlin sieht das durchaus so: «Wir haben jüngst viele knappe Wahlen erlebt - zuletzt in Baden-Württemberg mit dem Kampf um Platz 1 zwischen Grünen und CDU.» Auch bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus könnte es eng werden. «Da können auch wenige Stimmen am Ende den Ausschlag geben», sagte der Wahlforscher. «Zugleich muss man aber sehen: Wirklich "gewonnen" werden die Wahlen in anderen, größeren Wählergruppen.»
Wie viele Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren sind wahlberechtigt?
Nach den offiziellen Berliner Meldedaten dürfen an der Wahl zum Abgeordnetenhaus knapp 55.400 Jugendliche ab 16 teilnehmen - angesichts von insgesamt rund 2,5 Millionen Wahlberechtigten eine eher kleine Gruppe. Bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen sind es mit rund 58.600 etwas mehr, weil dafür auch EU-Bürgerinnen und -Bürger ohne deutschen Pass wahlberechtigt sind.
Die Möglichkeit zur Stimmabgabe bei Landtagswahlen für 16- und 17-Jährige gibt es nur in der Hälfte der 16 Bundesländer. Dazu zählen neben Berlin auch Baden-Württemberg , Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und neuerdings auch Nordrhein-Westfalen, wo im Frühjahr 2027 eine Wahl ansteht.
Dafür war eine Änderung der Landesverfassung notwendig. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat im Dezember 2023 mit breiter Mehrheit beschlossen, das Alter für die Teilnahme an der Wahl zum Landesparlament von 18 auf 16 Jahre abzusenken. Die Befürworter von CDU , SPD, Grünen und Linken argumentierten, damit werde jüngeren Menschen mehr politische Mitbestimmung ermöglicht und die Demokratie gestärkt. Die AfD lehnte das Vorhaben ab.
Nein, das gilt nur für das aktive Wahlrecht. Am passiven Wahlrecht, das einem erlaubt, sich wählen zu lassen, hat sich nichts geändert. Kandidieren für das Landesparlament dürfen weiterhin nur Menschen ab 18.
Jüngere Wähler sind weniger festgelegt. «Das Wahlverhalten junger Menschen ist vor allem sehr volatil und dynamisch», so Wahlforscher Faas. «Sehr häufig sieht man in dieser Gruppe Tendenzen, die sich auch insgesamt bei einer Wahl zeigen, besonders deutlich. Das liegt vor allem daran, dass es noch keine stabilen Bindungen zwischen den jungen Wählerinnen und Wählern und einzelnen Parteien gibt.»
«Die Beteiligung bei den 16- und 17-Jährigen wird niedriger sein als bei älteren Menschen, aber sie ist in der Regel höher als bei jungen Menschen Anfang 20», lautet Faas' Prognose. Das habe auch damit zu tun, dass 16- und 17-Jährige oft noch in Elternhaus und Schule eingebunden seien und darüber besser mobilisiert werden könnten. Junge Erwachsene Anfang 20 seien eher in einer Übergangsphase, in der Wählen zum Teil weniger wichtig erscheint.
Sind auch die wahlberechtigt, die erst am 20. September ihren 16. Geburtstag haben?
«Ja.
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