Prozesse: BGH bestätigt weitgehend Verurteilung von Justizbeamten
Rund 447.000 Euro Schaden für das Land: Der BGH hat sich mit einem der komplexesten Untreueprozesse Thüringens beschäftigt.
Das Urteil hält der Prüfung größtenteils stand.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines früheren Referatsleiters am Thüringer Oberlandesgericht wegen Vorteilsannahme weitgehend bestätigt.
Das teilte das höchste deutsche Strafgericht in Karlsruhe mit.
In Bezug auf einen Fall wurde das Verfahren aber wegen Verjährung eingestellt, weshalb die verhängte Gesamtstrafe aufgehoben wurde, so der BGH.
Dazu muss erneut verhandelt und entschieden werden.
Das Landgericht hatte den Justizbeamten im Januar 2025 zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt.
Das Gericht war überzeugt, dass er beim Abschluss von Dienstleistungsverträgen und Abonnements vergabe- und haushaltsrechtliche Vorgaben missachtet hatte.
Außerdem soll er von zwei mitangeklagten Unternehmern Darlehen erhalten haben.
Hintergrund war demnach eine Übereinkunft, wonach er sie dafür bei Auftragsvergaben berücksichtigen und ihre wirtschaftlichen Interessen wahren sollte.
Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit? Die Staatsanwaltschaft wollte mit ihrer Revision am BGH eine Verurteilung wegen Bestechlichkeit statt wegen Vorteilsannahme erreichen.
Der Unterschied? Vorteilsannahme ist, wenn ein Amtsträger für die Ausübung seines Dienstes einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt.
Das kann mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Bestechlichkeit geht einen Schritt weiter: Der Vorteil wird als Gegenleistung dafür gefordert, dass der Amtsträger eine bestimmte Diensthandlung vornimmt und dadurch Dienstpflichten verletzt.
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