Datensatz für KI-Training: Bundesgerichtshof prüft Nutzung von Foto
Um zu lernen, braucht Künstliche Intelligenz (KI) riesige Mengen an Daten.
Ob dabei Rechte von Urhebern verletzt werden können, wurde am Donnerstag erstmals vom Bundesgerichtshof (BGH) geprüft.
In Karlsruhe verhandelte er über die Klage eines Fotografen gegen einen gemeinnützigen Verein, der solche Daten zu Forschungszwecken kostenlos zur Verfügung stellt. (Az.
I ZR 281/25) Der Verein erstellte einen Datensatz , der aus knapp sechs Milliarden Text-Bild-Paaren besteht.
Nur um diesen Datensatz ging es, wie der Vorsitzende Richter Thomas Koch betonte - es kam nicht darauf an, ob die Daten später tatsächlich für KI-Training genutzt wurden.
Denn um sie zu erstellen, musste der Verein die Fotos zunächst herunterladen.
Dann prüfte er, ob Bild und Beschreibung übereinstimmen.
Wenn sie das taten, wurden Metadaten wie die Internetadresse und die Bildbeschreibung in den Datensatz aufgenommen.
Die Fotos selbst sind darin nicht enthalten.
Das strittige Foto, das der Kläger gemacht hatte, war 2021 heruntergeladen worden.
Er hatte es zuvor über eine Bildagentur ins Internet gestellt.
Diese Agentur verbot auf ihrer Seite den Zugriff durch Automatisierungssoftware, spezielle kleine Programme, Bots oder Ähnliches.
Durch den Download des Bilds sah der Fotograf sein Urheberrecht verletzt und klagte.
Vor dem Oberlandesgericht Hamburg hatte seine Klage keinen Erfolg.
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