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Wohnen: Taskforce prüft fast 1.500 mögliche Mietwucher-Fälle

Stern ·
Wohnen: Taskforce prüft fast 1.500 mögliche Mietwucher-Fälle

Ab wann gilt eine Miete als unangemessen hoch und welche Folgen drohen Vermietern? Nach mehr als einem Jahr reagiert die Stadt auf Hunderte Hinweise und setzt nun auf konsequente Prüfungen.

Rund eineinhalb Jahre nach dem Start des vom rot-grünen Senat eingerichteten Mietenmelders hat die Stadt mit der Bearbeitung erster möglicher Mietwucherfälle begonnen.

Seit 1.

Juli dieses Jahres untersuche das neue Sachgebiet Mietpreisüberhöhung der Stadtentwicklungsbehörde 1.454 konkrete Fälle, heißt es in der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion.

Von der neuen Taskforce prioritär behandelt würden nun Fälle, bei denen nach einer ersten Prüfung eine hohe Wahrscheinlichkeit für überhöhte Mieten bestehe.

Mietenmelder schon im Februar 2025 eingerichtet Der Mietenmelder war vom Senat kurz vor der Bürgerschaftswahl im Februar 2025 eingerichtet worden, nachdem die Linken bereits im November 2024 eine „Mietwucher-App“ ins Leben gerufen hatten.

Obwohl binnen kurzer Zeit Hunderte Fälle eingegangen waren, musste die Behörde noch im Dezember 2025 einräumen, bis dahin keinen einzigen Fall bearbeitet zu haben.

Aufgrund der starken Belastung der Beschäftigten in den Dienststellen sei eine Bearbeitung der Meldungen nicht umsetzbar, hieß es damals.

Das habe sich inzwischen geändert.

Von den sechs vorgesehenen Stellen seien inzwischen 5,5 besetzt, erklärte der Senat.

Parallel liefen erste konkrete Prüfungen mit Wohnungsbegehungen.

So seien bis zum 11.

September 19 Ortstermine vereinbart worden, von denen bereits zehn stattgefunden hätten.

20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete unangemessen Eine Miete gilt als unangemessen hoch, wenn sie die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt.

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