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Bundesverfassungsgericht: Erfolg für Linke in Karlsruhe - Reiche muss Video löschen

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Bundesverfassungsgericht: Erfolg für Linke in Karlsruhe - Reiche muss Video löschen

Die Linke wirft der Bundeswirtschaftsministerin vor, das Neutralitätsgebot verletzt zu haben.

Nun hat das höchste deutsche Gericht in einem Eilverfahren entschieden.

Im Streit um ein Instagram-Video von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat die Linke am Bundesverfassungsgericht einen Erfolg erzielt.

Die Ministerin muss das auf der Seite ihres Ministeriums veröffentlichte Video zunächst entfernen, entschied das höchste deutsche Gericht Karlsruhe und gab damit einem Eilantrag der Linken statt.

Es geht um ein Video auf dem Instagram-Account des Ministeriums mit Ausschnitten einer Rede vom 23.

September - wenige Tage nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin.

Reiche warnt darin, es sei gefährlich für die Hauptstadt und den Investitionsstandort Deutschland, dass eine Partei über Enteignung spreche und dies in ihr Programm schreibe sowie „Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht“.

Folgeabwägung fällt für Linke aus Die Linke hatte die Ministerin per Anwalt aufgefordert, das Video bis zum 29.

September zu entfernen.

Das geschah allerdings nicht.

Die Partei wandte sich mit einer Organklage und einem Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht.

Letzterer hatte nun Erfolg.

Reiche muss das Video bis zu einer Entscheidung über die Organklage in der Hauptsache - längstens aber für die Dauer von sechs Monaten - löschen, entschied der Zweite Senat in Karlsruhe .

Erginge diese einstweilige Anordnung des Gerichts nicht, aber hätte die Organklage später Erfolg, drohe der Linken durch die fortwährende Verbreitung womöglich ein „schwerer irreparabler Nachteil mit Blick auf ihr Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb“, begründeten die Richterinnen und Richter ihre Entscheidung.

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