Katholische Kirche: Rekordsumme für Missbrauchsopfer angekündigt
300.000 Euro waren bisher die höchste Summe, die ein deutsches Gericht einem Missbrauchsopfer der katholischen Kirche zugesprochen hat.
Nun will ein Gericht deutlich darüber hinausgehen.
Das Oberlandesgericht Köln hat angekündigt, das Erzbistum Köln wegen eines besonders schweren Falls von sexuellem Missbrauch zu einem Schmerzensgeld zwischen 500.000 und 600.000 Euro verurteilen zu wollen.
Dies wäre die bisher höchste Summe in einem solchen Zusammenhang – das bisherige Maximum lag bei 300.000 Euro.
Die Entscheidung soll am 26.
November verkündet werden.
Auf das Schmerzensgeld sollen 360.000 Euro angerechnet werden, die die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) der katholischen Kirche bereits an die Klägerin ausgezahlt hat.
Die Klägerin hatte auf eine noch höhere Summe geklagt, nämlich auf mindestens 830.000 Euro.
In erster Instanz hatte das Landgericht Köln die Klage komplett abgewiesen.
Zwar ist unstrittig, dass die Frau in ihrer Kindheit in den 1970er und 1980er Jahren von einem Priester als dessen Pflegetochter schwer sexuell missbraucht wurde.
Der Priester wurde 2022 zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt.
Das Landgericht Köln hatte jedoch entschieden, dass das Erzbistum Köln für die Verbrechen des Priesters nicht haftbar gemacht werden könne, weil dieser „mehr oder weniger als Privatperson“ gehandelt habe.
Priesteramt war „tolle Tarnung“ für den Täter Die Klägerin ging dagegen in Berufung und wurde nun vom Oberlandesgericht in zentralen Punkten bestätigt.
Zwar erging noch keine endgültige Entscheidung, doch der Vorsitzende Richter Ralf-Peter Sossna stellte klar: „Wir sind insgesamt der Meinung, dass das Urteil einer Korrektur bedarf.“ Man könne schon so weit gehen zu sagen, dass die Taten in Ausübung des Priesteramtes erfolgt seien.
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