Mordprozess: Biegt der Fabian-Prozess auf verlängerte Ziellinie ein?
Im Mammutprozess zum Tod des achtjährigen Fabian schien langsam ein Ende absehbar.
Das Gericht hat zahlreiche Beweisanträge abgelehnt - aber nicht alle und nun doch noch weitere Termine angekündigt.
Bedeutungslos, zu unkonkret, kein direkter Bezug zur mutmaßlichen Tat - rund eine halbe Stunde lang liest der Vorsitzende Richter am Landgericht Rostock, Holger Schütt , Beschlüsse vor, mit denen er Beweisanträge und -anregungen verwirft.
Bis auf einen stammen alle von der Verteidigung der 30-Jährigen, die wegen Mordes am achtjährigen Fabian aus Güstrow angeklagt ist.
Es war bereits der 29.
Verhandlungstag im seit Ende April laufenden Mammutprozess .
Staatsanwalt Oliver Schley wies in seiner Erwiderung eines Antrags der Verteidigung auf das Gebot der Beschleunigung und Konzentration der Hauptverhandlung hin.
Eine Beweisaufnahme dürfe nicht unnötig hingezogen werden.
Offenbar will auch das Gericht absehbar zu einem Ende kommen.
Zwischenzeitlich war schon von einer möglichen Anhörung des psychiatrischen Sachverständigen im Hinblick auf die Schuldfähigkeit der Angeklagten im Gespräch.
Eine derartige Aussage erfolgt am Ende einer Beweisaufnahme.
Doch dazu kam es am Donnerstag nun aber doch nicht mehr.
Zunächst wurde erneut der Frage nachgegangen, ob Mitschüler den Achtjährigen lebend gesehen haben, als dieser nach Darstellung der Staatsanwaltschaft schon tot war.
Ein befragter Horterzieher sagte aus, er habe Fabian auf einem Fahrrad gesehen - allerdings am Vortag seines Todes. „Freudestrahlend“ habe Fabian ihn gegrüßt, „wie immer“.
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