Verfassungsgericht: Ordnungsrufe im Landtag - Richter betonen Spielraum
Ein AfD-Abgeordneter sieht sich zu Unrecht von einem sitzungsleitenden Präsidenten des Thüringer Landtags sanktioniert.
Für den Verfassungsgerichtshof ist die Sache in einem Detail kompliziert.
Für unangemessene Äußerungen kassieren Abgeordnete im Thüringer Landtag schon mal einen Ordnungsruf - nun hat sich das oberste Gericht im Freistaat mit diesem Sanktionsmittel beschäftigt.
Wenn es um die Verhängung von Sanktionen gegen Abgeordnete gehe, brauche derjenige, der eine Sitzung leite, „die nötige Beinfreiheit“, sagte der Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, Klaus von der Weiden, in Weimar während einer mündlichen Verhandlung.
Die Rechtssprechung sei in dieser Frage eindeutig: „Wichtig ist, dass der Präsident einen weiten Beurteilungsspielraum hat.“ Eine Entscheidung des Verfassungsgerichts soll am 2.
Dezember verkündet werden.
Konkret geht es um zwei Ordnungsrufe, die in einer Plenarsitzung im Juni 2025 gegen den AfD-Abgeordneten Sascha Schlösser verhängt wurden und gegen die sich Schlösser nun vor dem Verfassungsgericht wehrt.
AfD -Abgeordneter kassierte zwei Ordnungsrufe Die Sitzung des Landtags leitete damals der damalige Vize-Landtagspräsident Steffen Quasebarth.
Quasebarth hatte zunächst alle Abgeordneten ermahnt, „zu einem Ton zurückkehren, der dem Haus angemessen ist“, während Schlösser eine Rede gehalten hatte.
Schlösser hatte dann ausweislich des Plenarprotokolls des Landtags gesagt: „Ich hoffe, Sie haben nicht mich gemeint.“ Quasebarth hatte dadurch seine „präsidiale Autorität“ infrage gestellt gesehen und Schlösser einen ersten Ordnungsruf erteilt.
Auf dem Weg zurück zu seinem Abgeordnetenplatz soll Schlösser gesagt haben: „Endlich habe ich einen Ordnungsruf!“ Dabei soll er die Arme in Siegerpose nach oben gerissen haben.
Quasebarth hatte diese Worte nicht gehört, sondern war vom Präsidenten des Landtags, Thadäus König, darauf hingewiesen worden.
Quasebarth erteilte Schlösser deshalb einen zweiten Ordnungsruf.
Unterschiedliche Darstellungen der Ereignisse Schlösser bestreitet diese Darstellung der Ereignisse unmittelbar vor der Erteilung des zweiten Ordnungsrufs.
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