Landtagswahl: Taktisch wählen in MV – was bedeutet das eigentlich genau?
Sie wissen, welche politischen Themen Ihnen wichtig sind? Dann können Sie einfach die passende Partei wählen – oder taktisch vorgehen.
Wir erklären, wie das geht.
Eine Wahlentscheidung folgt im Idealfall der eigenen Überzeugung – doch nicht immer ist das die beste Strategie.
Wer etwa eine chancenlose Kleinpartei bevorzugt oder sich eine bestimmte Koalition wünscht, kann auf taktisches Wählen setzen: Die Stimme wird dann nicht der Wunschpartei, sondern gezielt zur Erreichung eines bestimmten Wahlergebnisses gegeben, selbst wenn dabei Abstriche bei den eigenen Präferenzen entstehen.
Das taktische Wählen spielte bereits bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt eine große Rolle und dürfte auch in Mecklenburg-Vorpommern sehr wichtig werden.
Denn hier bewegen sich mehrere Parteien an der Fünf-Prozent-Grenze, sodass ihr Einzug in den Landtag gefährdet ist.
Alle aktuellen Entwicklungen zur Wahl in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie in unserem Live-Blog .
Reicht die eigene Überzeugung als Wahlmaßstab? Bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern verfügt jede wahlberechtigte Person über zwei Stimmen.
Die Erststimme entscheidet über die Direktkandidatin oder den Direktkandidaten im jeweiligen Wahlkreis, während mit der Zweitstimme eine Partei gewählt wird.
Für das proportionale Kräfteverhältnis im Landtag sind vor allem diese Zweitstimmen ausschlaggebend.
Entscheidend ist hierbei die Fünf-Prozent-Klausel.
Nur Parteien, die mindestens fünf Prozent aller gültigen Zweitstimmen erzielen, werden bei der Sitzverteilung im Landtag berücksichtigt.
Die häufig geäußerte Befürchtung, eine Stimme für eine kleine oder unbekannte Partei könnte im Falle ihres Scheiterns „verloren“ gehen, entbehrt daher nicht jeder Grundlage.
Das passiert mit den Stimmen Die Stimmen von Parteien unterhalb der Fünf-Prozent-Marke fließen nicht anteilig an die übrigen Parteien zurück.
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