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Aus Beugehaft entlassen - Linksextremistin Lina E. ist frei

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Aus Beugehaft entlassen - Linksextremistin Lina E. ist frei

Leipzig – Lina E. kommt vorerst frei! Die verurteilte Linksextremistin muss aus der Beugehaft entlassen werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe setzte die Haftanordnung des OLG Dresden vorläufig außer Kraft. Ende Juni hatte das Oberlandesgericht (OLG) Dresden eine sechsmonatige Beugehaft gegen Lina E. verhängt. Der Grund: Sie verweigerte in einem Antifa-Ost-Prozess ihre Zeugenaussage.

Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) die Beschwerde von Lina E. abgeschmettert hatte, legte ihr Rechtsanwalt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. „Das Bundesverfassungsgericht hat erkannt, dass hier erhebliche verfassungsrechtliche Fragen offen sind, und hat konsequent gehandelt, indem es die Freiheit unserer Mandantin vorläufig wiederhergestellt hat“, betonte Anwalt Erkan Zünbül.

Die Karlsruher Richter haben über die Verfassungsbeschwerde zwar noch nicht entschieden, sehen aber offenbar offene verfassungsrechtliche Fragen. Deshalb wird die Haft bis zur endgültigen Entscheidung ausgesetzt. Die jetzige einstweilige Anordnung gilt bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde – höchstens für sechs Monate.

Beugehaft ist ein gerichtliches Druckmittel, das eine Person dazu zwingen soll, eine Zeugenaussage zu machen. Gegen Lina E. wurde zudem ein Ordnungsgeld von 750 Euro verhängt. Sie sollte sich zu den Taten äußern, für die sie 2023 verurteilt worden war.

Lina E. war im Mai 2023 rechtskräftig zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden – wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Sie gehörte zu einer militant-linksextremistischen Gruppierung, die mit Schwerpunkt Leipzig gewaltsam gegen Rechtsextreme vorging: die sogenannte Hammer-Bande. Die Opfer wurden teils schwer verletzt.

Nachdem sie zwei Drittel ihrer Strafe abgesessen hatte, kam sie auf Bewährung frei. Am 30. Juni sollte sie am Oberlandesgericht Dresden ( Sachsen ) noch einmal zu den Angriffen aussagen – als Zeugin. Doch E. verweigerte die Aussage im Prozess gegen den zweiten Teil der Hammerbande. Das Gericht ordnete daraufhin eine bis zu sechsmonatige Beugehaft an.

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