Zu früh gefreut über Bewährung? - Staatsanwalt will Eike Immel doch im Knast sehen
Marburg (Hessen) – Schluss ist erst, wenn der Schiri pfeift oder der nächste Richter sein Urteil fällt. Hat sich Torwart-Legende Eike Immel (65) zu früh gefreut, dass er im Betrugsverfahren vergangene Woche noch einmal mit einer Bewährungsstrafe (zwei Jahre Haft) davongekommen ist? Nach dem Prozess vor dem Landgericht Marburg war der frühere Weltklasse-Keeper (u. a. Borussia Dortmund, Meister mit dem VfB Stuttgart) noch haarscharf an einer Gefängnisstrafe vorbeigerutscht.
Immel hatte reumütig zugegeben, dass er aufgrund seiner Kokainsucht nach seiner aktiven Karriere als Spieler und Trainer auf die schiefe Bahn geraten war. Er hatte Bekannte um rund 34.000 Euro betrogen, hatte sich von dem Geld Drogen gekauft. Das Urteil aus der vergangenen Woche beinhaltet harte Auflagen. So soll sich der frühere Nationalspieler einer ambulanten Therapie unterziehen und regelmäßig auf Drogen kontrollieren lassen.
Das reichte der Staatsanwaltschaft nicht. Im Rahmen der Revisionsfrist haben die Juristen in Marburg Revision gegen das Urteil eingelegt. Sie wollen den Ex-Profi im Gefängnis sehen. Wie Immels Anwalt Burkhard Benecken (50, Marl) gegenüber BILD bestätigt, könnte es nun zur Verlängerung kommen und damit zu einer weiteren Verhandlung vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main. Benecken: „Die Staatsanwaltschaft sollte das Urteil nicht als ihre Niederlage ansehen, sondern als Chance für Eike Immel zum Sieg über seine langjährige Sucht. Der Resozialisierungsgedanke sollte im Vordergrund stehen.“
In der Tat nutzte Immel seine Popularität nach dem Prozess in der vergangenen Woche direkt in einem Video mit großer Reichweite. Er traf BVB-Fan Chico in Dortmund und sprach mit dem bekannten Lotto-Millionär offen über die Sucht und Fehler, die der ehemalige BVB-Held gemacht hatte. Benecken: „Eike Immel hat sich bereits direkt nach dem Prozess in einem viel beachteten Video mit Chico klar und deutlich gegen Drogen positioniert und damit klargemacht, dass er wirklich seinen Kampf gegen die Sucht vorantreiben und auch andere vor diesem Teufelszeug warnen will.“
Eine Verlängerung oder eine neue Aufarbeitung des Verfahrens sieht der Jurist kritisch. Eine Revision, die erst im kommenden Jahr vor Gericht käme, könne die wichtigen Bewährungsauflagen wie zum Beispiel ständige Drogenkontrollen und ambulante Therapie erschweren. Diese greifen direkt, wenn das Urteil rechtskräftig ist.
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