Tierschutz: Abschussgenehmigung für Wolf gestoppt – Gericht prüft weiter
Der Streit um den Abschuss eines Wolfes beschäftigt das Verwaltungsgericht Koblenz.
Auch in diesem Fall geht es um ein Tier aus dem Greifensteiner Rudel.
Der Abschuss von Wölfen bleibt juristisch umstritten.
Wie die Naturschutzinitiative (NI) mitteilte, hat das Verwaltungsgericht Koblenz eine vom Westerwaldkreis erteilte Abschussgenehmigung für den Wolf GW2478m aus dem Rudel Greifenstein im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis mit einer Zwischenverfügung gestoppt.
Das Gericht bestätigte die Entscheidung, betonte aber, dass das Eilverfahren damit noch nicht endgültig entschieden sei.
Mehrere Schafsrisse vor Abschussgenehmigung Laut NI handelt es sich bei dem Wolf um den erwachsenen Rüden aus dem Greifensteiner Rudel.
Die Kreisverwaltung habe die Abschussgenehmigung damit begründet, dass der besagte Wolf in den vergangenen fünf Monaten mindestens sechsmal Schafe gerissen habe, die eingezäunt gewesen seien.
Die NI kritisiert unter anderem, dass die Tierhalter für ihre Schafe laut der Behörde Zäune beziehungsweise Flexinetze mit einer Höhe von nur 0,90 m bis 1,10 m eingesetzt hätten. „Notwendig ist jedoch eine Zaunhöhe von mindestens 1,20 m“, so die NI.
Umweltverband sieht Verpflichtung zum Nachrüsten von Zäunen Zudem ergebe sich nach erfolgten Tierrissen eine Verpflichtung zum Nachrüsten von Zäunen aus dem besonderen Artenschutz- sowie Tierschutzrecht, und es stelle sich die Frage, inwieweit die Wolfspopulation im Westerwald durch den Abschuss des Wolfs in ihrem Bestand gefährdet sei.
Rechtsstreit auch in Hessen Auf hessischer Seite läuft seit Monaten ein Rechtsstreit um zwei andere, junge Wölfe aus dem gleichen Rudel.
Zuletzt hatte das Regierungspräsidium Kassel als obere Jagdbehörde den Vollzug entsprechender Teile einer Allgemeinverfügung vom 30.
Juni bis zu einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in laufenden Beschwerdeverfahren ausgesetzt.
Der Abschuss juveniler Wölfe im Lahn-Dill-Kreis ist damit bis auf weiteres nicht zulässig, wie die Behörde mitgeteilt hatte.
Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Kassel Eilanträge mehrerer Naturschutzverbände gegen den hessischen Wolfsmanagementplan abgelehnt.
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