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EU-Asylreform: Deutschland entscheidet Mehrheit der Asylanträge im Schnellverfahren

Die Zeit Politik ·
EU-Asylreform: Deutschland entscheidet Mehrheit der Asylanträge im Schnellverfahren

Die Mehrheit der Anträge auf Asyl in Deutschland wird inzwischen im Schnellverfahren entschieden. Das zeigen Daten der Bundesregierung in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion. Die neuen Asylregeln der Europäischen Union zu beschleunigten Verfahren zeigen den Daten zufolge also Wirkung. Demnach wurden zwischen dem Inkrafttreten der Reform am 12. Juni und Ende Juli dieses Jahres 2.093 beschleunigte Asylverfahren und 1.561 reguläre Asylverfahren eingeleitet.

Die neue EU-Asylverfahrensverordnung erlaubt beschleunigte Verfahren unter anderem für Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten oder aus Ländern, deren EU-weite Anerkennungsquote bei höchstens 20 Prozent liegt. Die beschleunigten Verfahren müssen gemäß der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein. Eine Verlängerung der Dreimonatsfrist ist nicht erlaubt.

Wer im Schnellverfahren abgelehnt wird, kann auch dann schon abgeschoben werden, wenn seine Klage gegen die Ablehnung noch bei Gericht anhängig ist. Eine drohende Abschiebung können Menschen dann nur noch verhindern, wenn vor Gericht ein Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz erfolgreich ist.

Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) allerdings im jeweiligen Einzelfall feststellt, dass die Prüfung des Antrags zu komplexe Sach- oder Rechtsfragen für ein Schnellverfahren umfasst, sei ein Wechsel ins reguläre Verfahren möglich, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Wer aufgrund der Einstufung seines Herkunftslandes als sicher im beschleunigten Verfahren ist, unterliegt grundsätzlich einem Beschäftigungsverbot.

Die Linksfraktion, welche die Anfrage gestellt hat, hält die Situation für problematisch. »Es wird wegen der Kürze der Zeit also absehbar zu mehr Fehlentscheidungen kommen«, sagt die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger. Sie kritisiert zudem, dass die Türkei »trotz der massiven Verfolgung Oppositioneller und offensichtlich politisch geführter Gerichtsverfahren« nun als sogenannter sicherer Herkunftsstaat im Sinne der EU-Regeln gelte. Die Flüchtlingsrechteorganisation Pro Asyl kritisiert, dass die Bundesregierung die neuen europäischen Vorgaben »hart und weitreichend« umsetze.

Verschärft hat sich seit der Reform auch der Umgang mit Migrantinnen und Migranten an den Außengrenzen der EU . Für sie gibt es seit der Reform sogenannte Grenzverfahren, um das Asylsystem zu entlasten. Sie müssen in dieser Zeit damit rechnen, spezielle Aufnahmezentren nicht verlassen zu dürfen, die EU-Länder an der Außengrenze eingerichtet haben. Ausgenommen sind unbegleitete Minderjährige, sofern sie keine Sicherheitsgefahr darstellen.

Zwischen dem 12. Juni und dem 21. August wurden laut Bundesregierung 36 solcher Grenzverfahren abgeschlossen. Sie betrafen unter anderem fünf brasilianische Staatsangehörige und vier Menschen aus Georgien. 22 Schutzanträge wurden abgelehnt.

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