Privilegien für Unternehmenserben: Bundesverfassungsgericht prüft Erbschaftsteuer
Die Vorteile für Unternehmenserben haben am Dienstag das Bundesverfassungsgericht beschäftigt.
Karlsruhe prüft, ob es gegen das Grundgesetz verstößt, dass die Erben von Firmen meist deutlich weniger Steuern zahlen müssen als die Erben von anderem Vermögen.
Es geht um Milliarden - aber auch um Arbeitsplätze, den Standort Deutschland und ein Gefühl von Gerechtigkeit. (Az.
1 BvR 804/22) An das Verfassungsgericht wandte sich ein Mann, der von seiner Tante Immobilien und Wertpapiere geerbt hatte.
Für ihn als Neffen galt ein Freibetrag von 20.000 Euro.
Auf den Rest des Erbes musste er Erbschaftsteuer zahlen.
Dadurch sieht er sich benachteiligt und findet, die Privilegien für Betriebsvermögen bei Erbschaften und Schenkungen seien verfassungswidrig.
Sie „dienen nicht dem Unternehmensschutz, sondern dem Vermögensschutz“, bemängelte er vor Gericht.
Es gebe kein „Grundrecht auf ungeschmälerte Weitergabe von Familienvermögen über Generationen hinweg“.
Er beklagte auch: „Ein Großunternehmen kann verschenkt werden, und der Beschenkte sagt, er hat kein Geld.“ Damit bezog er sich auf eine Regel für die Übertragung von sehr großen Betriebsvermögen.
Bis zu 26 Millionen Euro greift die sogenannte Verschonung.
Wer eine Firma erbt und diese mindestens fünf Jahre lang mit ähnlichen Lohnkosten fortführt, muss auf 85 Prozent des geerbten Betriebsvermögens keine Steuern zahlen.
Wird die Firma sieben Jahre lang gehalten, entfällt unter strengeren Voraussetzungen die Erbschaftsteuer sogar ganz.
Kleine Betriebe mit höchstens fünf Beschäftigten müssen die Lohnregelung nicht erfüllen.
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