AfD-Mitglieder scheitern vor Gericht – Waffen- und Jagdschein bleiben eingezogen
Zwei AfD-Mitglieder verlieren vorerst Jagdschein und Waffenbesitzkarte.
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt bestätigt, dass AfD-Mitglieder eine waffenrechtliche Erlaubnis im Kontext ihrer Parteimitgliedschaft verlieren können.
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