Opfer hatten Angst vor Bloßstellung - Bande soll tausende Porno-Gucker abgezockt haben
Köln (NRW) – Sie sollen Geld mit der Angst ihrer Opfer gemacht haben – jetzt müssen sie sich dafür vor Gericht verantworten. Seit Dienstag wird vier Männern der Prozess gemacht, die tausende Porno-Fans abgezockt haben sollen. Ihre Masche laut Anklage: Sie sollen die IP-Adressen von Menschen abgegriffen haben, die sich im Internet Erwachsenenfilme ansahen.
Ihren Opfern schickten sie demnach unrechtmäßige Abmahnschreiben, weil sie gegen Urheberrechte der Streifen verstoßen haben sollen. Pro erfolgreichem Betrug kassierten sie laut Anklage so mindestens 250 Euro. Am Ende kamen mehr als 600.000 Euro zusammen.
Der Betrugsfall wurde schon 2013 in der sogenannten Urmann-Abmahnaffäre (auch „Redtube-Skandal“) bekannt. Sie war eine der größten Abmahnwellen der deutschen Internetgeschichte. Damals verschickte die Regensburger Kanzlei „Urmann + Collegen“ zehntausende Abmahnungen an Nutzer des Porno-Streamingportals Redtube.
Auftraggeber war die Schweizer Firma The Archive AG, die behauptete, die Nutzer hätten durch das Ansehen bestimmter Filme Urheberrechte verletzt. Die vier jetzt angeklagten Männer Daniel S. (48), Michael E. (62), Ralf R. (59) und Martin T. (51) sollen an dieser Firma beteiligt gewesen sein. Angeklagt wurden sie aber erst jetzt.
Und genau das könnte den Prozess am Ende platzen lassen. Die Anwältin von Ralf R. etwa argumentierte, dass die von der Staatsanwaltschaft angeklagten Taten verjährt sein könnten. Auch die Verteidiger von Daniel S. kritisierten die „jahrelang unterbliebene Förderung“ des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft – und erklärten, u.a. der Vorwurf des bandenmäßigen Handelns ihres Mandanten werde sich nicht bestätigen lassen.
Michael E. sprach sogar von einem Albtraum, der sich in den vergangenen Jahren für ihn und seine Familie abgespielt habe. Ihm fehle das technische Wissen, um Internet-Betrügereien zu bewerkstelligen. Auch Martin T. beteuerte über seine Anwältin seine Unschuld: „Ich bestreite die Vorwürfe“, verlas sie in seinem Namen.
Ein weiteres Problem: Ein damals maßgeblich beteiligter mutmaßlicher Betrüger ist mittlerweile gestorben. Der Prozess wird fortgesetzt.
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