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Kultur

Gesetzentwurf: Gleichstellungsgesetz: Schleswig-Holstein plant neue Regeln

Stern ·
Gesetzentwurf: Gleichstellungsgesetz: Schleswig-Holstein plant neue Regeln

Ein Gesetzesentwurf soll Gleichstellung in Schleswig-Holstein stärken.

Was in der Reform geplant ist und wie die Opposition auf die Vorschläge der schwarz-grünen Landesregierung reagiert.

Schleswig-Holsteins Landtag hat mit großer Einigkeit über eine Novelle eines Gleichstellungsgesetzes debattiert. „Bei der Gleichstellung geht es um die Machtverteilung innerhalb unserer Gesellschaft“, sagte Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) in ihrer Rede im Plenum in Kiel. „Es geht darum, wer mit am Tisch sitzt, wenn Entscheidungen getroffen werden, wer wie viel verdient und wer welche Chancen bekommt.“ Da die Hälfte der Bevölkerung Frauen sind, gehörten sie auch zur Hälfte mit in Entscheidungen eingebunden.

Zentrales Ziel der Gesetzesreform sei es, die Gleichstellung in der Verwaltung auf Landesebene und kommunaler Ebene voranzutreiben.

So zeigt laut Touré der vergangene Gleichstellungsbericht, dass 60 Prozent der Mitarbeiterinnen in der Verwaltung Frauen sind.

Allerdings nehme der Anteil von Frauen in Führungspositionen rapide ab.

Auch deshalb sei eine Reform nötig.

Welche Änderungen geplant sind So soll etwa bei Benennungen und Entsendungen von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände sowie Verwaltungs- und Aufsichtsräte deutlich verbindlicher eine Gleichberechtigung vorgeschrieben werden.

Ebenso soll laut dem Gesetzentwurf die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf stärker in den Fokus rücken.

Beschäftigte, die aus familiären Gründen eine Beurlaubung beantragen - etwa zur Betreuung eines Kindes oder zur Pflege eines nahen Angehörigen -, sollen ihrem Wunsch nachgehen können, sofern keine zwingenden dienstlichen Gründe dagegen sprechen.

Frauen sollen ebenfalls bevorzugt an Fortbildungen für Führungspositionen teilnehmen können, die sie auf solche Aufgaben vorbereiten.

Auch Führung in Teilzeit soll den Angaben nach erleichtert werden. Überdies soll das Gesetz den Gleichstellungsbeauftragten mehr Rechte und Befugnisse an die Hand geben.

Ein weiterer Schwerpunkt sei der stärkere Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

Künftig soll jede Form sexueller Belästigung nicht nur verboten sein, sondern auch dienstliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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