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Linke will Ernst machen - Kann der Bund Enteignungen noch stoppen?

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Linke will Ernst machen - Kann der Bund Enteignungen noch stoppen?

Berlin – Die Linke ist in Berlin stärkste Kraft geworden. Ihr zentrales Wahlkampfthema: die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne. Und die Partei macht Ernst. Spitzenkandidatin Elif Eralp (45) bekräftigte nach dem Wahlsieg ihre Bedingung für eine Regierungsbeteiligung: Nur Parteien, die das Enteignungsziel mittragen, kommen als Partner infrage. Heißt: Wer mit der Linken regieren will, muss den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ umsetzen.

Doch kann Berlin das überhaupt durchziehen? Oder macht die Bundesregierung den Linken einen Strich durch die Rechnung? Jetzt dürfte ein jahrelanger politischer und juristischer Machtkampf entbrennen. Bereits vor der Wahl hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (70, CDU) angekündigt, der Bund werde ein Gesetz auf den Weg bringen, „das Enteignungen von Wohnungsbaugesellschaften verbietet“.

Nur: Ausgerechnet bei diesem Stopp-Gesetz kommt die Bundesregierung bislang kaum voran. Nach einer Antwort der Bundesregierung von Ende August ist noch nicht einmal geklärt, welches Ministerium die Federführung übernehmen soll. Heißt: Das von Merz angekündigte Enteignungs-Verbot existiert bislang vor allem als politisches Versprechen.

Doch kann der Bund Berlin die Vergesellschaftung überhaupt verbieten? Genau daran gibt es erhebliche Zweifel. Denn Artikel 15 des Grundgesetzes erlaubt grundsätzlich die Überführung von Grund und Boden in Gemeineigentum. Mehrere Staats- und Verfassungsrechtler halten deshalb ein reines Bundes-Verbotsgesetz für rechtlich angreifbar. Auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (57, SPD) äußerte sich bereits skeptisch. Ein pauschales Verbot sei „sicher nicht möglich“, sagte sie bereits Ende Juli.

Verfassungsrechtler Christoph Degenhart (76) warnte bereits vor der Wahl in BILD vor „verfassungsrechtlich einigen Risiken“. Staatsrechtler Joachim Wieland (75) ging sogar davon aus, dass für ein vollständiges Verbot möglicherweise das Grundgesetz geändert werden müsste. Andere Juristen halten bundesrechtliche Vorgaben dagegen für möglich. Die Lösung wäre aus ihrer Sicht ein Gesetz, das Vergesellschaftungen nicht komplett untersagt, aber deutlich strengere Vorgaben zu Verfahren und vor allem zu den Entschädigungen macht.

Doch selbst wenn die Linke sich mit ihren Plänen juristisch durchsetzen sollte, wäre genau das die nächste große Hürde. Denn auch über die Höhe möglicher Entschädigungen herrscht Streit. Je nach Berechnung reichen die Schätzungen von rund zehn bis 17 Milliarden Euro bis zu 39 Milliarden Euro.

Vor diesem Hintergrund warnen Wirtschaftsvertreter vor den Folgen einer Vergesellschaftung. Alexander Schirp (59), Geschäftsführer der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg, sprach nach dem Wahlsieg von „Experimenten mit ungewissem Ausgang“. Eine Vergesellschaftung binde über Jahre politische, juristische und finanzielle Ressourcen, ohne dass dadurch auch nur eine einzige neue Wohnung entstehe. Der Bauindustrieverband Ost warnt ebenfalls vor den Plänen.

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