Bundesgerichtshof: Worum geht es in dem Milliarden-Streit um Corona-Masken?
Bei der Beschaffung von Schutzmasken zu Beginn der Corona-Pandemie griff der Staat zu umstrittenen Methoden.
Rund 90 Klagen laufen heute noch dazu.
Bald soll der BGH ein Urteil fällen.
Seit Jahren streiten Händler mit dem Bund über die Bezahlung von Schutzmasken, die zu Beginn der Corona-Pandemie bestellt wurden.
Das Bundesgesundheitsministerium bot in einem umstrittenen Verfahren viel Geld für die Lieferung von FFP2- und OP-Masken an.
Die Händler beschafften große Mengen - und blieben am Ende teils auf den Masken und Kosten sitzen.
Jetzt liegt der Milliarden-Streit beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Am Mittwoch verhandelte das höchste deutsche Zivilgericht mündlich über vier Verfahren, in denen Unternehmen mit dem Bund über die Bezahlung der damals bestellten Masken streiten.
In der vorläufigen Einschätzung des Gerichts sah es für den Bund zunächst gut aus.
Ein Urteil soll am 15.
Dezember verkündet werden. (Az.
VIII ZR 131/24 u.a.) Zu Beginn der Corona-Pandemie waren Schutzausrüstungen wie Masken knapp.
Das Gesundheitsministerium führte daher im Frühjahr 2020 unter Leitung des damaligen Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU) ein sogenanntes Open-House-Verfahren durch.
Jeder, der wollte, konnte dem Bund für 4,50 Euro netto pro Stück FFP2-Masken verkaufen.
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