Schwänzen für den Billigflug: Fast 12.000 Bußgeldverfahren nach Schulpflichtversäumnissen
Wer Schulkinder unentschuldigt vom Unterricht fernhält, riskiert Bußgelder bis zu 1.000 Euro.
Für wen es besonders teuer werden kann.
Die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen haben im vergangenen Jahr fast 12.000 Bußgeldverfahren wegen Verletzung der Schulpflicht eingeleitet - rund 25 Prozent mehr als 2024.
Mehr als 1.100 dieser Verfahren standen gesichert im Zusammenhang mit Ferien.
Das hat eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den fünf Bezirksregierungen des Landes ergeben.
Um unerlaubte Ferienverlängerung geht es etwa, wenn Kinder vor Beginn der Ferien nicht zum Unterricht geschickt werden, um einen Billig-Flug zu ergattern.
Die Bezirksregierungen Detmold und Köln differenzieren solche Fehlzeiten allerdings nicht, sondern erfassen in ihrer Statistik bloß die Gesamtzahl der eingeleiteten Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Schulpflicht.
Somit sind bei den Ferien-Verstößen in NRW nur die Zahlen der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster berücksichtigt.
Schon tausende neue Verfahren 2026 Für das laufende Jahr haben die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Köln und Münster insgesamt bereits 5.118 neue Bußgeldverfahren eingeleitet.
Düsseldorf hat noch keine belastbaren Zahlen für 2026.
Allein Münster weist nach einer Gesamtzahl von 2.935 Verfahren 2025 in diesem Jahr schon 2.033 aus - davon aktuell 265 im Zusammenhang mit Schulferien bis einschließlich Pfingsten.
Arnsberg hat bis zum 31.
Juli schon 1.806 Bußgeldbescheide ausgestellt - 210 davon im Zusammenhang mit Ferien.
Beurlaubungen, um etwa einen günstigen Ferienflieger buchen zu können, seien unzulässig, erklärte eine Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf.
5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.