Bundesregierung verschärft Vorgehen gegen Sozialmissbrauch
Die Bundesregierung verschärft das Vorgehen gegen den betrügerischen Bezug von Sozialleistungen.
Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch in Berlin einen Aktionsplan mit Maßnahmen, die sich vor allem gegen Sozialmissbrauch durch Zugewanderte aus EU-Staaten richten.
Dieser Missbrauch soll nun durch mehr Datenabgleich, schärfere Kontrollen und strengere Regeln erschwert werden.
Eine weitere Neuerung: Die Auszahlung von Grundsicherung an Menschen, die mit vollstreckbarem Haftbefehl gesucht werden, soll beendet werden. „Die Sozialsysteme dürfen nicht ausgenutzt werden“, schrieb Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im Kurzbotschaftendienst X. „Mit unserem Aktionsplan bekämpfen wir Ausbeutung und Missbrauch.“ Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erklärte: „Sozialleistungsmissbrauch schadet der Gesellschaft und schwächt das Vertrauen in den Sozialstaat.“ Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) betonte, der Staat müsse konsequent handeln: „Wir schließen Schlupflöcher im Sozialstaat und zeigen klare Kante gegenüber Sozialbetrügern.“ Der Datenaustausch zwischen Behörden soll dem Ministerium zufolge verbessert werden, um Schlupflöcher zu schließen und Sozialbetrügern schneller auf die Schliche zu kommen.
Kommunen sollen mehr Handhabe im Vorgehen gegen sogenannte Schrottimmobilien bekommen.
Hintermänner der „organisierten Ausbeutung“ sollten stärker zur Verantwortung gezogen werden.
Arbeitgeber , die auf Schwarzarbeit setzen, sollen stärker in Haftung genommen werden.
Ein Sprecher des Bundesbauministeriums betonte, im Vorgehen gegen sogenannte Schrottimmobilien könne es „als letztes Mittel“ auch zu Enteignungen kommen. „Wenn in Quartieren Gebäude seit Jahren leer stehen, Fassaden bröckeln, Grundstücke vermüllen etc., dann betrifft das eben alle“, sagte der Sprecher.
Dagegen vorzugehen, sei für die Kommunen bislang rechtlich schwierig gewesen.
Dies solle sich ändern.
Die Neuregelung soll es künftig auch möglich machen, per Haftbefehl gesuchten Menschen die Grundsicherung zu streichen.
Das betrifft laut Bundesregierung insbesondere rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilte Straftäter, die sich dem Haftantritt trotz entsprechender Ladung entziehen.
Eine Sprecherin des Bundessozialministeriums betonte am Mittwoch, die Betroffenen hätten weiterhin Anspruch auf Grundversorgung - aber eben erst nach Haftantritt in der Justizvollzuganstalt.
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