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Kultur

Propalästinensischer Verein: OVG erlaubt Extremismus-Einstufung von „Jüdischer Stimme“

Stern ·
Propalästinensischer Verein: OVG erlaubt Extremismus-Einstufung von „Jüdischer Stimme“

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte eine Extremismus-Einstufung des Vereins „Jüdische Stimme“ zunächst gestoppt.

Die nächste Instanz sieht das anders – so wie zuvor Richter aus Köln.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf den propalästinensischen Verein „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost – EJJP e.V.

Deutschland“ vorläufig als gesichert extremistisch einstufen.

Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin -Brandenburg (OVG) entschieden.

Es hat im Eilverfahren eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom April abgeändert, wie ein Sprecher mitteilte.

Damit sei die Beschwerde der Bundesrepublik Deutschland gegen den Beschluss erfolgreich gewesen.

Nach der Gerichtsentscheidung darf der Verein in dem Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz von 2024 weiter als gesichert extremistisch bezeichnet werden.

Der Verein zeige Bestrebungen, „die durch Anwendung von Gewalt oder hierauf gerichtete Vorbereitungshandlungen“ auswärtige Belange Deutschlands gefährdeten und insbesondere gegen das „friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet“ seien, hieß es zur Begründung vom OVG.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Die Vorinstanz hatte dagegen nicht ausreichend Gründe für die Einstufung gesehen. „Explizite Gewaltaufrufe oder eine eindeutige Sympathie für die Terrororganisation Hamas und die von dieser verübten Angriffe“ könnten nicht mit ausreichender Gewissheit festgestellt werden, so das Gericht im April.

OVG entscheidet wie Kölner Richter Einen Monat später kam das Verwaltungsgericht Köln zu einem gegenteiligen Ergebnis (Az.: 13 L 3120/25): Die gesammelten Erkenntnisse rechtfertigten derzeit die Einschätzung, dass der Verein völkerverständigungswidrige Bestrebungen verfolge.

Die Richter verwiesen dabei unter anderem auf mehrere öffentliche Äußerungen des Vereins in sozialen Netzwerken.

In dem Kölner Verfahren seien zusätzlich neuere Erkenntnisse berücksichtigt worden, hieß es damals vom Gericht.

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