Nach zehn Jahren: Ertrunkene Schülerin: Verteidigung will Verfahren einstellen
Bei einem Klassenausflug ertrank vor zehn Jahren ein siebenjähriges Mädchen.
Nun soll der Prozess gegen vier Aufsichtspersonen neu aufgerollt werden.
Die Verteidigung will das Verfahren einstellen.
Frankfurt (Oder) - Rund zehn Jahre nach dem tödlichen Badeunfall einer Siebenjährigen will die Verteidigung der vier Angeklagten die Einstellung des Verfahrens erreichen. „Wir sind nach zehn Jahren immer noch in der Tatsacheninstanz“, sagte einer der Verteidiger zu Beginn des Berufungsverfahrens am Landgericht Frankfurt (Oder).
Die Verteidigung sehe eine rechtswidrige Verfahrensverzögerung und beantragte daher das Ende des Prozesses gegen die Lehrerinnen und Erzieherin , denen fahrlässige Tötung vorgeworfen wird.
Konkret geht es um das Ertrinken des Mädchens im Werbellinsee im Jahre 2016 bei einem Klassenausflug einer Berliner Schule.
Das Amtsgericht Eberswalde hatte drei Lehrerinnen und eine Erzieherin wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Geldstrafen in Höhe von rund 4.000 bis 10.100 Euro verurteilt - je nach Gehalt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die vier Angeklagten ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten.
Verteidigung sieht zu lange Verfahrensdauer Es handele sich um ein überlanges Verfahren, was mit erheblichen Belastungen für die Angeklagten verbunden sei, sagte eine Verteidigerin der Angeklagten nun im Berufungsprozess.
Diese Verzögerung sei „in der Sphäre der Justiz zu verorten“.
Neben der psychischen Belastung habe das offene Verfahren aber auch berufliche Konsequenzen.
Bei einer der Lehrerinnen war nach dem Vorfall der Weg zur Verbeamtung ausgesetzt worden.
Ein Verteidiger sagte, dass zudem bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes das offene Verfahren ein Problem darstelle.
Zu Beginn des Berufungsprozesses wurde der Hergang des Unfalls noch einmal rekonstruiert.
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