Montag, 31. August 2026 QuellenÜber uns🌓
🇩🇪 DE ▾
EILMELDUNG
„Ich würde es noch mal machen!“ - Streamer stürzt aus elf Metern Höhe Detlef Steves über JP Kraemer - „Ich finde sowas abstoßend“ Sie hinterlässt vier Kinder - TikTok-Star (†26) verursacht Horrorcrash Vorschau für den 31. August 2026 - So geht es heute bei „Alles was zählt“ weiter Der Mann hinter Ken - Hollywood-Schönling Ryan Gosling im Steckbrief BILD-Debatte zu Harry und William - „Harry sollte den ersten Schritt machen“ VATERLAND - Noch ein Meisterwerk mit Sandra Hüller Krasse Typveränderung - SO sieht der Little-Britain-Star nicht mehr aus Vorschau für den 31. August 2026 - So geht es heute bei „Unter uns“ weiter Gäste und Thema am 11. Mai 2026 - Gäste und Thema am 31. August 2026 „Ich würde es noch mal machen!“ - Streamer stürzt aus elf Metern Höhe Detlef Steves über JP Kraemer - „Ich finde sowas abstoßend“ Sie hinterlässt vier Kinder - TikTok-Star (†26) verursacht Horrorcrash Vorschau für den 31. August 2026 - So geht es heute bei „Alles was zählt“ weiter Der Mann hinter Ken - Hollywood-Schönling Ryan Gosling im Steckbrief BILD-Debatte zu Harry und William - „Harry sollte den ersten Schritt machen“ VATERLAND - Noch ein Meisterwerk mit Sandra Hüller Krasse Typveränderung - SO sieht der Little-Britain-Star nicht mehr aus Vorschau für den 31. August 2026 - So geht es heute bei „Unter uns“ weiter Gäste und Thema am 11. Mai 2026 - Gäste und Thema am 31. August 2026
Kultur

Gericht: Katholische Kinder haben keinen Vorrang an jeder Bekenntnisschule

Stern ·
Gericht: Katholische Kinder haben keinen Vorrang an jeder Bekenntnisschule

Eine konfessionslose Schülerin muss laut einer Gerichtsentscheidung vorläufig an einer katholischen Grundschule in Bonn aufgenommen werden.

Das entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster laut Mitteilung vom Donnerstag im Eilverfahren.

Hintergrund der Entscheidung war eine grundsätzliche Klarstellung: Demnach haben katholische Kinder keinen Anspruch darauf, unabhängig von der Wohnortnähe bevorzugt an einer katholischen Grundschule aufgenommen zu werden.

Die katholische Grundschule lehnte demnach die Aufnahme der konfessionslosen Schülerin ab, obwohl sie deren nächstgelegene Grundschule war.

Die Schule begründete die Ablehnung damit, dass bereits alle Schulplätze an andere Kinder vergeben worden seien.

Die Schulleitung hatte jedoch unter anderem sechs katholische Kinder bevorzugt aufgenommen, für die eine andere katholische Grundschule näher lag.

Dem Gericht zufolge wurden diese Kinder zu Unrecht aufgenommen.

Auch katholische Kinder hätten grundsätzlich nur dann einen Anspruch auf bevorzugte Aufnahme, wenn die Bekenntnisschule die nächstgelegene Grundschule der gewählten Schulart sei.

Eine generelle Bevorzugung katholischer Kinder unabhängig von der Wohnortnähe gebe es hingegen nicht, hieß es weiter.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Aufnahme der konfessionslosen Schülerin, deren Eltern sich mit der Erziehung im katholischen Sinn einverstanden erklärt hatten, in erster Instanz zunächst abgelehnt.

Dagegen legte die Schülerin Beschwerde ein.

Der am Mittwoch ergangene Beschluss des Oberverwaltungsgericht ist unanfechtbar.

Vollständigen Artikel bei Stern lesen ›

5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.

Mehr von Stern

Alle ansehen ›

Mehr in Kultur

Alle ansehen ›