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Tiere: Neues Wolfsterritorium an Grenze von Hessen zu Thüringen

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Tiere: Neues Wolfsterritorium an Grenze von Hessen zu Thüringen

Nachdem eine Fähe in Osthessen als sesshaft gilt, hat das Bundesland ein neues Wolfsterritorium.

Aus Sicht des Wolfszentrums ist das kein Grund, den Wald als Erholungsgebiet zu meiden.

Hessen hat an der Landesgrenze zu Thüringen ein neues Wolfsterritorium .

Die im vergangenen Jahr mehrfach genetisch nachgewiesene Fähe mit der Bezeichnung „GW4868f“ gelte nun als sesshaft, teilte das Wolfszentrum Hessen in Kassel mit.

Damit werde für das vergangene und auch das laufende Monitoringjahr das neue grenzübergreifende Territorium „Heringen (Werra)“ ausgewiesen.

Kein Verzicht auf Erholung im Wald Entsprechend bundesweit einheitlicher Standards sei ein neues Territorium dann auszuweisen, wenn ein bestimmter Wolf mindestens sechs Monate in einem für die Art typischen Streifgebiet mehrfach genetisch nachgewiesen werde, erläuterte das Wolfszentrum.

Die Experten wiesen ausdrücklich auch darauf hin, dass es aus fachlicher Sicht keinen Grund gibt, „aufgrund der Anwesenheit von Wölfen in einem Gebiet auf Erholung im Wald zu verzichten“, wie es in der Mitteilung hieß.

Das Wolfszentrum Hessen beobachte die Situation im Landkreis Hersfeld-Rotenburg weiterhin aufmerksam und bitte die Bevölkerung, alle Hinweise mit Verdacht auf einen Wolf - also Sichtungen, Fotos oder sonstige Hinweise - über das Meldeportal zu melden.

Wolf hat Schwerpunktgebiet mehrfach verlassen Die in Thüringen im Jahr 2024 geborene Fähe sei in Hessen erstmals am 17.

September 2025 im Landkreis Hersfeld-Rotenburg genetisch nachgewiesen worden.

Danach gab es im selben Gebiet weitere Nachweise des Individuums anhand von Wildtierrissen und einem Nutztierschaden.

Im April dieses Jahres sei GW4868f zudem zweimal in Thüringen deutlich außerhalb ihres bisherigen Schwerpunktgebiets nachgewiesen worden.

Da anschließend zunächst keine weiteren Nachweise vorlagen, habe sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend klären lassen, ob es sich um vorübergehende Ausflüge oder um eine dauerhafte Verlagerung des genutzten Gebiets handelte.

Rückkehr ins bisherige Schwerpunktgebiet Der erneute Nachweis vom 14.

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