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Datenschutz: Pausenbrot-Fotos und Papagei-Akte: Kuriose Datenschutzfälle

Stern ·
Datenschutz: Pausenbrot-Fotos und Papagei-Akte: Kuriose Datenschutzfälle

Das Bewusstsein für Datenschutz wächst in der Bevölkerung.

Nicht alle Beschwerden sind aber von Erfolg gekrönt.

Streit um Fotos von Pausenbroten in der Schule, die Patientenakte eines toten Papageis und ein Psychotherapeut, der keine Auskunft über Einträge in der Patientenakte geben will.

Beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz häufen sich die Beschwerden und die Zahl der gemeldeten Datenpannen nimmt zu.

Darunter sind etliche kuriose Fälle, die Dieter Kugelmann in Mainz präsentierte: Pausenbrot-Fotos Gegen eine Grundschule im Westerwaldkreis legte eine Mutter Beschwerde ein, weil diese für ein Dokumentationsprojekt den Inhalt der Brotdosen ihrer Schulkinder fotografiert hatte.

Die Mutter bemängelte, die Schule habe zuvor keine Einwilligung bei ihr eingeholt und die Fotoaufnahmen seien nicht ausreichend anonymisiert.

Farbe, Form und Inhalt der Brotdosen könnten Rückschlüsse auf die einzelnen Kinder geben.

Da bei dem Projekt aber nicht die Brotdosen, sondern nur die Inhalte fotografiert, keine Kinder abgebildet und keine weiteren personenbezogenen Daten gespeichert oder verarbeitet wurden, lag nach Angaben von Kugelmann kein Datenschutzverstoß vor.

Auskunftsanspruch von Patientin Wegen Unstimmigkeiten über die Behandlung weigerte sich ein Psychotherapeut aus dem Westerwaldkreis, dem Auskunftsantrag einer Patientin nachzukommen.

Er ließ einen Brief der Patientin ungeöffnet zurückschicken, in dem ein Auskunftsantrag über Einsicht in ihre Patientenakte erhalten war.

Als der Psychotherapeut die gewünschten Informationen auch nach Aufforderung der Aufsichtsbehörde nicht fristgerecht an seine Patientin weitergab, verhängte der Landesdatenschutzbeauftragte schließlich ein Bußgeld im mittleren vierstelligen Bereich.

Behördenmitarbeiter kontaktiert Minderjährige Ein Mitarbeitender einer Sozialbehörde in Kaiserslautern kontaktierte eine minderjährige Kundin, die er betreut hatte, privat über ihre Handynummer bei einem Messenger und versuchte so, unter anderem intime Treffen mit der Minderjährigen zu erreichen.

Mitarbeitende, die ihren behördlichen Informationszugang für private Zwecke nutzen, müssten nicht nur mit dienstlichen Konsequenzen rechnen, erklärte der Datenschutzbeauftragte.

Der Betroffene müsse auch mit einer rechtlichen Verfolgung des Falls und einem Bußgeld rechnen.

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