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Prozess: Fretterode-Prozess: Streit um Täter-Opfer-Rollen

Stern ·
Prozess: Fretterode-Prozess: Streit um Täter-Opfer-Rollen

Zwei Rechtsextremisten müssen sich vor Gericht verantworten, weil sie zwei Journalisten in Fretterode angegriffen haben sollen.

Inzwischen wird die Strategie der Verteidigung immer deutlicher.

Im erneuten Prozess gegen zwei Rechtsextremisten wegen des Angriffs auf zwei Journalisten in Fretterode haben die Verteidiger versucht, ihre Mandanten als die eigentlichen Opfer des Geschehens darzustellen.

So behaupteten die Verteidiger der beiden angeklagten Rechtsextremisten vor dem Landgericht Mühlhausen unter anderem, die Journalisten hätten sich erst nach der gewalttätigen Auseinandersetzung vor inzwischen mehr als acht Jahren Presseausweise besorgt, um sich so „presserechtlichen Schutz“ zu verschaffen.

Außerdem hätten die beiden mit ihrem Wagen das Auto, in dem die Angeklagten damals saßen, absichtlich gerammt.

Die Kollision der beiden Fahrzeuge sei kein Unfall gewesen.

Die Anwälte der beiden Journalisten wiesen die Darstellung als Täter-Opfer-Umkehr zurück. „Unsere Mandanten wurden angegriffen, sie wurden durch die Dörfer gejagt, sie wurden schwer verletzt“, sagte der Nebenklage-Anwalt Sven Adam am Montag nach dem Ende des Verhandlungstages.

Schon während der ersten Auflage dieses Verfahrens habe die Verteidigung versucht, den Angegriffenen ihre Eigenschaft als Journalisten abzusprechen.

Das habe im ersten Durchgang des Prozesses nicht funktioniert und werde auch im zweiten Durchgang nicht funktionieren. „Was die Verteidigung hier versucht, ist lächerlich“, sagte Adam.

Die zwei Journalisten waren im April 2018 in Fretterode in Nordthüringen unterwegs, um zu einem mutmaßlichen Treffen von Rechtsextremisten zu recherchieren.

Dabei waren sie massiv angegriffen worden.

Bei dem Angriff waren nach den bisherigen Ermittlungen neben einem Schraubenschlüssel auch ein Baseballschläger, Pfefferspray und ein Messer eingesetzt worden.

Erstes Urteil wegen erheblicher Rechtsfehler aufgehoben Das Landgericht Mühlhausen hatte die beiden angeklagten Rechtsextremisten in einem ersten Prozess 2022 für schuldig befunden, sie aber nur zu geringen Strafen verurteilt.

Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil 2024 wegen erheblicher Rechtsfehler aufgehoben, sodass sich nun eine andere Kammer dieses Gerichts erneut mit dem Fall befassen muss.

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