Streaming-Abzocke vor Gericht! - Kriege ich jetzt Geld von Netflix, Wow & Co. zurück?
In diesen Tagen erhöht Netflix wieder die Preise. Nutzer bekamen etwa diese Mail: „Ab 17. Oktober erhöht sich Ihr monatlicher Gesamtpreis von 13,99 auf 15,99 Euro.“ Jetzt droht den Streaming-Riesen Ärger vor Gericht! Verbraucherschützer gehen gegen Netflix, Apple TV+ und Wow vor. Der Vorwurf: Die Anbieter sollen Abopreise in laufenden Verträgen erhöht haben, ohne eine wirksame Zustimmung der Kunden einzuholen. Betroffene können nun auf Rückzahlungen hoffen.
Doch was bedeutet das für Kunden? Wer klagt überhaupt? Und woran erkenne ich, ob meine Streaming -Preiserhöhung möglicherweise unzulässig war? Der BILD-Sparfochs klärt die wichtigsten Fragen.
Hinter den neuen Verfahren steckt überraschenderweise nicht der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv), sondern der österreichische Verbraucherschutzverein (VSV). Der Verein hat Verbandsklagen gegen Netflix, Apple TV+ und Wow angestoßen. Die Begründung: Die Anbieter hätten Preise in laufenden Abos erhöht, ohne die erforderliche Zustimmung ihrer Kunden einzuholen.
Kunden wurden zwar über die Preiserhöhungen informiert. Die Verbraucherschützer argumentieren, dass eine Mitteilung über höhere Preise nicht automatisch bedeutet, dass der Kunde rechtlich wirksam zugestimmt hat.
Besonders interessant ist ein Urteil gegen Netflix: Das Landgericht Köln erklärte mehrere Preiserhöhungen in einem Einzelfall für unwirksam. Laut Darstellung der Verbraucherzentrale sah das Gericht die Zustimmung des Kunden als nicht ausreichend an. Netflix hatte die neuen Preise über Pop-up-Fenster angekündigt. Das Gericht hielt die Zustimmungslösung für problematisch.
Die wichtigste Frage lautet: Haben Sie aktiv zugestimmt oder wurde einfach mehr Geld abgebucht?
Ob daraus tatsächlich Rückzahlungsansprüche entstehen, müssen allerdings erst die Gerichte entscheiden.
Es kann noch Jahre dauern. Bisher gibt es nur die Klagen. Erst wenn Gerichte entscheiden, dass die Preisanhebungen wirklich unzulässig waren, könnten Rückzahlungen folgen. Der VSV nennt mögliche Ansprüche von mehreren hundert Euro, je nach Vertrag. Sparfochs-Urteil: Klingt sehr optimistisch.
Nicht ganz! Das ist einer der spannendsten Punkte. Der VSV arbeitet bei den Streaming-Klagen mit einem sog. Prozessfinanzierer zusammen. Dieser übernimmt das finanzielle Risiko der Verfahren und bezahlt Anwalts- und Gerichtskosten. Sein Lohn: knapp 10 Prozent am Erlös im Erfolgsfall. Anmeldungen zur Sammelklage sind hier bei dieser Kanzlei möglich.
Anders läuft es bei den Sammelklagen des vzbv. Dort tragen Verbraucher normalerweise kein eigenes Kostenrisiko.
Doch! Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt bereits eine Sammelklage gegen DAZN. Dort geht es um die drastischen Preiserhöhungen der Jahre 2021 und 2022. Außerdem laufen Verfahren gegen Amazon Prime und Änderungen bei Prime Video. Auch hier können sich Betroffene teilweise bereits in Klageregister eintragen. Den Vorstoß des VZV will der Bundesverband aber nicht kommentieren.
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