Pressefreiheit: Bundesrichter schiebt Trumps Journalisten-Ausschluss erneut Riegel vor
Das Weiße Haus hat versucht, unliebsamen Journalisten von drei Medien die Akkreditierung zu entziehen.
Ein Richter stoppt das erneut – die endgültige Entscheidung steht noch aus.
Im Streit über den Ausschluss mehrerer US-Medien aus dem Weißen Haus hat ein Bundesrichter laut Berichten der Regierung von Präsident Donald Trump vorerst erneut Grenzen gesetzt.
Richter Timothy Kelly verlängerte demnach den gerichtlichen Schutz für CNN, „Politico“ und den Nachrichtensender MS NOW und verhinderte damit, dass deren Journalisten erneut vollständig vom Gelände des Weißen Hauses ausgeschlossen werden.
Eine endgültige Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des Medien-Banns ist mit der neuen Anordnung noch nicht gefallen.
Die drei Medien hatten einen länger geltenden Schutz vor einem Bann beantragt, nachdem der Richter Ende September vorübergehend die Wiederherstellung ihrer Presseausweise angeordnet hatte.
Diese vorläufige Verfügung wäre am Dienstag ausgelaufen.
Medien werfen Donald Trump Verstoß gegen Pressefreiheit vor „Präsident Trump hat den Klägern wahrscheinlich den Zutritt zum Weißen Haus untersagt, weil er der Ansicht ist, dass ihre Berichterstattung im Allgemeinen ungenau ist und gegen ihn voreingenommen ist“, schrieb Kelly laut CNN.
Der Entzug der Presseausweise durch Trump könnte eine Maßnahme darstellen, „die einen vernünftigen Reporter oder eine Nachrichtenorganisation davon abhalten würde, Berichte zu veröffentlichen, gegen die er Einwände hat“, zitierte der US-Sender CBS Kelly.
Trump hatte Mitte September angekündigt, CNN , „Politico“ und MS NOW wegen aus seiner Sicht falscher und einseitiger Berichterstattung aus dem Weißen Haus zu verbannen.
Die Medien klagten daraufhin und werfen der Regierung unter anderem vor, sie wegen ihrer Berichterstattung zu bestrafen und damit gegen die Pressefreiheit zu verstoßen.
Kelly hatte bereits bei seiner ersten Entscheidung Ende September festgestellt, dass die Medien zumindest mit ihrem Einwand wegen mangelnder rechtsstaatlicher Verfahren wahrscheinlich Erfolg haben dürften.
Er berief sich dabei auf jahrzehntealte Rechtsprechung des für Washington zuständigen Berufungsgerichts.
Danach dürfen Presseausweise für das Weiße Haus nicht ohne klare Regeln, vorherige Warnung und ein angemessenes Verfahren entzogen werden.
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