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Berlin-Wahl: Enteignungen für faire Miete – Was die Pläne der Linken konkret bedeuten

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Berlin-Wahl: Enteignungen für faire Miete – Was die Pläne der Linken konkret bedeuten

Die Linken möchten Enteignungen in Berlin durchsetzen – darüber wird deutschlandweit diskutiert.

Was der Begriff bedeutet und wie die Gesetzeslage geregelt ist.

Eine Enteignung ist der Entzug von Eigentum durch den Staat.

Die Voraussetzungen dafür regelt Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes: Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit erlaubt und darf nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.

Wenn der Bund etwa eine Autobahn bauen möchte und ein Immobilieneigentümer sich weigert, sein Grundstück in dem Gebiet zu verkaufen, kann die Immobilie als letztes Mittel enteignet werden.

Dafür bekommt der Eigentümer eine finanzielle Entschädigung, die durch ein entsprechendes Gesetz vorgegeben ist.

Die Entschädigung orientiert sich im Regelfall am Marktwert der Immobilie.

Was ist der Unterschied zwischen Enteignung und Vergesellschaftung? Die Linke nutzt in ihrem Wahlprogramm für Berlin den Begriff der Vergesellschaftung.

Der Begriff der Vergesellschaftung wird häufig als Synonym für Enteignung genutzt.

Obwohl bei beiden Verfahren enteignet wird, unterscheiden sich die Begriffe in ihrer Definition.

Die Vergesellschaftung ist in Artikel 15 Grundgesetz verankert.

Sie ermöglicht es, Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft zu überführen.

Während es bei der Enteignung eher um einzelne Bauprojekte geht, sind es hier ganze Wirtschaftsbereiche und das Ziel ist eine andere Form des Wirtschaftens.

Auch dafür braucht es ein Gesetz, das die Entschädigung regelt.

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5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.

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