Wegen Frage bei Pressekonferenz - Putin erlässt Haftbefehl gegen „FAZ“-Reporter
Moskau – In Russland wurde ein Haftbefehl gegen den Balkan-Korrespondenten der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) erlassen. Michael Martens werde „gemäß einem Artikel des Strafgesetzbuchs gesucht“, hieß es am Donnerstag auf der Website des russischen Innenministeriums. Laut einer von der staatlichen russischen Nachrichtenagentur Tass befragten Quelle wird Martens „Anstiftung zum Hass“ vorgeworfen.
Hintergrund: Martens hatte am 8. August bei einer Pressekonferenz des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj (48) und des serbischen Staatschefs Alexander Vucic (56) in Belgrad (Serbien) gefragt, was die Europäer tun könnten, um der Ukraine zu helfen, „mehr Russen zu töten“, bevor er hinzufügte: „russische Soldaten, natürlich“. Die Frage löste eine Kontroverse insbesondere in Russland und Serbien aus. Die „FAZ“ teilte später mit, die Frage sei „missverständlich formuliert“ gewesen. Es sei nicht die redaktionelle Linie der Zeitung, „dass möglichst viele russischen Soldaten getötet werden sollen“.
Nachdem Tass am Samstag über Ermittlungen gegen Martens in Russland berichtet hatte, kritisierte der Deutsche Journalistenverband (DJV) das Vorgehen von Wladimir Putins (73) Behörden. „Welche Fragen Journalisten bei einer Pressekonferenz stellen, geht die Justiz nichts an – auch nicht die russische“, erklärte der DJV-Vorsitzende Mika Beuster (47) am Montag. Der DJV rief die deutschen Behörden zur Wachsamkeit auf. „Es darf keinen Schauprozess in Moskau gegen einen deutschen Journalisten geben“, warnte Beuster. Aus Deutschland droht dem Korrespondenten zwar keine Auslieferung an Russland, auf dem Balkan und insbesondere im Moskau nahestehenden Serbien könnte dies unter Umständen aber anders aussehen.
Die russische Botschaft in Berlin hat sich an die Staatsanwaltschaft Berlin gewandt und um eine rechtliche Einschätzung bezüglich Martens’ Frage gebeten. „Hier ist ein entsprechendes Schreiben eingegangen“, sagte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft dem Evangelischen Pressedienst am Donnerstag. Die Staatsanwaltschaft Berlin erklärte, sie habe nun zu prüfen, ob ein Anfangsverdacht vorliege. „Diese Prüfung ist gesetzlich verpflichtend. Hiermit ist nicht die Aufnahme von Ermittlungen verbunden. Es gilt die Unschuldsvermutung“, so der Sprecher.
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