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Münchner Preisvorgaben vorläufig gestoppt - Uber und Co. dürfen wieder günstiger sein

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Münchner Preisvorgaben vorläufig gestoppt - Uber und Co. dürfen wieder günstiger sein

Per App zum Bahnhof oder nach einer Feier nach Hause: Wer in München Uber oder Bolt nutzt, kann wieder auf günstigere Angebote hoffen. Das Verwaltungsgericht hat mit fünf Eilbeschlüssen vom 6. Oktober die Mindestpreise für mehrere Unternehmen vorläufig gestoppt. Der Grund: Die Preisvorgaben galten auch für Fahrten, die außerhalb Münchens starteten oder endeten.

Doch damit nicht genug: Sogar bei Start und Ziel in München griffen die Mindestpreise, wenn die Fahrt über die A99 im Umland führte. Für Fahrten außerhalb der Stadt hätte München sich mit den zuständigen Behörden abstimmen müssen – das geschah nicht. Weil die Stadt diese Fahrten außerdem nicht ausklammern kann, kippt das Gericht die ganze Regelung nun vorläufig.

Für Fahrgäste ging es bei der umstrittenen Regelung um bares Geld. Uber und Co. waren zuvor im Schnitt rund 40 Prozent günstiger als Taxis . Um das Taxigewerbe zu schützen, führte München die Preisuntergrenze ein. Wer kurzfristig ein Auto samt Fahrer bestellte, musste seit dem 4. Juli 2016 mindestens 5,13 Euro Grundpreis zahlen.

Dazu kamen 2,43 Euro pro Kilometer für die ersten 7 Kilometer, danach 2,25 Euro. Bei einer Strecke von 10 Kilometern waren damit mindestens 28,89 Euro fällig. Selbst Gutscheine durften den Endpreis nicht darunter drücken. Nur wenn die Bestellung mindestens eine Stunde vor Abfahrt beim Unternehmen einging, galt die Ausnahme für Vorbestellungen.

Freenow sah in den Mindestpreisen einen Erfolg für das Taxigewerbe. Wie die dpa im August berichtete, kamen deutlich mehr Neukunden zur App des Taxi-Vermittlers. Auch im Nachtgeschäft sei die Nachfrage etwas gestiegen. Bolt meldete dagegen für den ersten Monat mit Mindestpreisen einen Nachfragerückgang von 44 Prozent. Rund 40.000 Fahrten seien ausgeblieben.

Dementsprechend zufrieden zeigt sich der Bundesverband „ wirfahren “ mit der Gerichtsentscheidung: Mindestpreise belasteten aus seiner Sicht die Verbraucher und gefährdeten Jobs bei Mietwagenunternehmen.

Was heißt das für Fahrgäste? Bei den betroffenen Anbietern kann es wieder billiger werden. Doch ein Haken bleibt: Noch sind die Beschlüsse nicht rechtskräftig. München kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

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