Fabian-Prozess: Fabian-Prozess: Streit um Zeugenaussagen der Kinder
Im Prozess um den getöteten Fabian stehen die Aussagen mehrerer kindlicher Zeugen im Widerspruch zur Darstellung der Staatsanwaltschaft.
Die Zuverlässigkeit der Aussagen ist umstritten.
Im Prozess um den gewaltsamen Tod des kleinen Fabian aus Güstrow haben mehrere Kinder ausgesagt, den Jungen am Tag seines Todes zur mutmaßlichen Tatzeit oder später gesehen zu haben.
Zwei Mitschüler erklärten bei der per Videoschalte durchgeführten Befragung, sie hätten Fabian auf der anderen Straßenseite gesehen, nachdem sie aus der Schule kamen.
Sie hätten sich auch kurz gegrüßt. „Er hat auch zurück „Hallo“ gesagt“, erinnerte sich einer der Jungen.
Die Videobefragung hatte der Vorsitzende Richter Holger Schütt zum Schutz der Kinder angeordnet.
Damit sollte auch der Stress für die sichtlich aufgeregten minderjährigen Zeugen gemindert werden.
Das Treffen, so erinnerte sich der erste Zeuge, soll demnach zwischen 13:30 Uhr und 14:00 Uhr stattgefunden haben. Übereinstimmend berichteten beide Zeugen davon, dass Fabian zu der Zeit mit dem Fahrrad unterwegs gewesen sei.
Einer der beiden Zehnjährigen meinte sich daran zu erinnern, dass Fabian einen Pullover und eine Jogginghose getragen habe.
Widerspruch zur Darstellung der Staatsanwaltschaft Die Aussagen der beiden stehen im Widerspruch zur Darstellung der Staatsanwaltschaft zum Tathergang, wonach Fabian zu dem Zeitpunkt schon tot war.
Die Anklage verdächtigt eine 30-jährige Frau aus dem näheren Familienumkreis der Tat.
Demnach lockte sie den achtjährigen Fabian, den seine Mutter an dem Tag wegen Unwohlseins nicht zur Schule geschickt hatte, am 10.
Oktober 2025 aus seiner Wohnung in Güstrow .
Sie habe ihn dann aus der Stadt gebracht, an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt, so die Staatsanwaltschaft.
5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.