Stromdiebstahl: Wer sein Handy im Büro lädt, riskiert eine Kündigung
Weniger als einen Cent kostet es, ein Handy voll aufzuladen.
Ungeachtet des niedrigen Wertes kann das Laden an einer Bürobuchse ernste Konsequenzen nach sich ziehen.
Der Handyakku ist fast leer, das Ladekabel liegt bereit und die nächste Steckdose ist nicht weit entfernt.
Doch wer sein privates Smartphone im Büro auflädt, riskiert Ärger mit dem Arbeitgeber .
Im schlimmsten Fall kann es sogar den Job kosten.
Der Grund dafür liegt in einem Gesetz, das bereits mehr als 100 Jahre alt ist.
Nach Paragraf 248c des Strafgesetzbuch s kann das unerlaubte Laden eines privaten Handys am Arbeitsplatz als „Entziehung elektrischer Energie“ gelten.
Umgangssprachlich ist hiermit Stromdiebstahl gemeint.
Stromdiebstahl kann ernste Konsequenzen haben Grundsätzlich darf der Arbeitgeber entscheiden, wofür die Steckdosen im Unternehmen genutzt werden.
Ohne Erlaubnis sollten Beschäftigte deshalb nicht einfach davon ausgehen, dass sie ihre privaten Geräte laden dürfen.
Das gilt auch für andere Elektrogeräte.
Eine Zustimmung muss allerdings nicht zwingend ausdrücklich erfolgen.
Weiß der Arbeitgeber, dass Beschäftigte ihre Handys laden, und duldet er das, kann darin eine stillschweigende Erlaubnis liegen.
In diesem Fall müssen Arbeitnehmer grundsätzlich keine arbeitsrechtlichen Folgen befürchten, schreibt die Arbeitsrechtskanzlei Pöppel auf ihrer Website .
5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.