Sparen am Kapitalmarkt: Frühstartrente: So viel Geld bekommen Kinder vom Staat
Der Bundestag hat die Frühstartrente beschlossen.
Künftig zahlt der Staat zehn Euro pro Monat und Kind im Alter zwischen 6 und 18 Jahren in ein Depot zur Altersvorsorge ein.
Mit der Einführung der sogenannten Frühstartrente will die Bundesregierung das private Sparen am Kapitalmarkt bereits im Kindesalter verankern.
Das Konzept sieht vor, dass der Staat über ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einen monatlichen Zuschuss von zehn Euro zahlt.
Laut dem heute vom Bundestag beschlossenen Gesetz will der Bund für jedes Kind vom sechsten bis zum 18.
Lebensjahr künftig zehn Euro pro Monat in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot zahlen.
Die sogenannte Frühstartrente soll zunächst mit dem Geburtsjahrgang der im Jahr 2026 sechs Jahre alten Kinder (Geburtsjahrgang 2020) starten und rückwirkend zum 1.
Januar 2026 ausgezahlt werden.
Für ältere Kinder können zwar Verträge abgeschlossen werden, aber eine staatliche Förderung ist nicht vorgesehen.
Ab 2027 wird jährlich der Geburtsjahrgang der im jeweiligen Kalenderjahr Sechsjährigen in die Frühstartrente einbezogen.
Die monatliche Förderung wird vom Staat direkt auf das Altersvorsorgedepot (Standarddepot) des Kindes bei der jeweiligen Bank oder dem Fondsanbieter eingezahlt.
Das Geld fließt also direkt in die Wertpapieranlage.
Damit ein anspruchsberechtigtes Kind die Frühstartrente erhält, muss ein auf den Namen des Kindes lautender individueller, kapitalgedeckter und privatwirtschaftlich organisierter Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge bei einem Anbieter eröffnet werden, der zertifiziert ist.
Für diese Verträge gilt in der Ansparphase eine Begrenzung der Effektivkosten in Höhe von einem Prozent.
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